Die Bundesregierung kann nach eigenen Angaben nicht beziffern, wie viele Teilnehmer Integrationskurse vorzeitig abbrechen. Wie aus einem Bericht der Welt hervorgeht, dokumentiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zwar den Verlauf der Kurse, erfasst die Gründe für einen Abbruch jedoch nicht systematisch. Damit fehlt eine aktuelle Datengrundlage, um den Erfolg der Integrationskurse umfassend zu bewerten.
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Die Debatte über die Kurse hatte zuletzt an Schärfe gewonnen. Lehrkräfte berichten von Motivationsproblemen, Lücken bei der Anwesenheitskontrolle und Teilnehmern, die sich zwar als anwesend registrieren liessen, den Unterricht aber wieder verliessen. Das Bamf betont hingegen, die Kursträger müssten die Anwesenheit täglich dokumentieren. Wiederholtes Fehlen werde überprüft, Regionalkoordinatoren kontrollierten zudem regelmässig die Einhaltung der Vorgaben. Nach Angaben der grossen Träger existierten klare Verfahren zur Anwesenheitskontrolle.
Nach einer Auswertung des Bamf aus dem Jahr 2021 blieben von den Teilnehmern, die 2018 erstmals einen Integrationskurs begonnen hatten, 62 Prozent bis zum Kursende. Vierzehn Prozent wechselten den Anbieter, während sich 24 Prozent nach ihrem Ausstieg mindestens neun Monate lang in keinem weiteren Integrationskurs anmeldeten. Die bislang einzige systematische Untersuchung zu den Gründen eines Abbruchs stammt aus dem Jahr 2011. Damals nannten die Betroffenen vor allem Schwangerschaft, Arbeitsaufnahme und familiäre Verpflichtungen wie Kinderbetreuung.
2025 begannen nach Bamf-Angaben rund 307.000 Menschen einen Integrationskurs, etwa 16 Prozent weniger als im Vorjahr. Die grösste Teilnehmergruppe stellten ukrainische Staatsangehörige. Im allgemeinen Integrationskurs erreichten 57,8 Prozent der Prüfungsteilnehmer das angestrebte Sprachniveau B1, während mehr als vier von zehn dieses Ziel verfehlten. Gleichzeitig wird über strengere Regeln diskutiert. Während Thüringen Sanktionen für häufig fehlende Teilnehmer prüfen lässt, lehnt die Arbeiterwohlfahrt einen solchen Ansatz ab. «Einsatz von Sanktionen in der Arbeit mit Menschen entspricht nicht der Haltung der AWO», erklärte der Verband.