Das Bundesinnenministerium will den Zugang zu Behördenakten offenbar stärker einschränken als bisher bekannt. Das berichtet der MDR unter Berufung auf einen internen Vermerk aus dem Innenministerium.
Demnach schlägt das Ministerium von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vor, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an mehreren Stellen zu verschärfen. So sollen Journalisten und Bundestagsabgeordnete das Gesetz künftig nicht mehr parallel zum Presserecht beziehungsweise zum parlamentarischen Fragerecht nutzen können. Damit könnten sie zwar weiterhin Auskünfte verlangen, hätten aber keinen Anspruch mehr auf Einsicht in Akten oder die Herausgabe behördlicher Dokumente. Zudem sollen Antragsteller ihre Identität offenlegen müssen. Plattformen wie «FragDenStaat», über die Bürger Anfragen an Behörden stellen können, wären davon unmittelbar betroffen.
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Das Innenministerium schlägt ausserdem vor, den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit abzuschaffen. Die unabhängige Stelle kontrolliert bislang, ob Behörden das Informationsfreiheitsgesetz korrekt anwenden, und unterstützt Bürger, wenn sie ihre Auskunftsrechte verletzt sehen. Nach den Plänen sollen ihre Aufgaben entfallen beziehungsweise mit denen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zusammengeführt werden. Weitere Vorschläge sehen vor, laufende Gesetzgebungsverfahren vom Informationsfreiheitsgesetz auszunehmen und Behörden daran zu hindern, Dokumente anderer Behörden herauszugeben.
Das Bundesinnenministerium bestätigte die Existenz des internen Papiers auf MDR-Anfrage nicht ausdrücklich, bestritt sie aber auch nicht. Welche Vorschläge tatsächlich in den Gesetzentwurf einfliessen werden, liess das Ressort offen. Kritik kommt unter anderem aus der SPD. Deren innenpolitischer Sprecher Sebastian Fiedler lehnt die Einschränkung der Informationsrechte ebenso ab wie die Abschaffung des Informationsfreiheitsbeauftragten. Das bestehende Transparenzniveau dürfe nicht zurückgedreht werden.