Vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg hat der Prozess gegen eine frühere Förderkraft einer Grundschule begonnen, die einen 11-jährigen Schüler mit einem Taschenmesser bedroht haben soll, dies berichtet die Bild-Zeitung. Die Staatsanwaltschaft wirft der 24-Jährigen Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung sowie vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen vor. Die angeklagten Vorfälle sollen sich bereits vor zwei Jahren an einer Grundschule im Hamburger Stadtteil Horn ereignet haben.
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Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll die Förderkraft einem Schüler ein Taschenmesser gezeigt und verlangt haben, dass dieser die Wandtafel reinigt. Als sich der 11-Jährige geweigert habe, soll sie gedroht haben, ihn andernfalls abzustechen. Der Schüler habe daraufhin die Tafel abgewischt. Zudem soll die Angeklagte den Jungen an einem anderen Tag an den Haaren und am Ohr gezogen sowie ihm später gegen den Oberschenkel getreten haben.
Die Verteidigung räumte vor Gericht ein, dass ihre Mandantin mit der Klasse überfordert gewesen sei und ein Taschenmesser bei sich getragen habe. Dieses habe sie aus Angst nach einer früheren negativen Erfahrung stets in ihrer Tasche aufbewahrt. Die Vorwürfe, einen Schüler bedroht oder körperlich angegriffen zu haben, weist die Angeklagte jedoch zurück. Nach ihrer Darstellung sei das Messer lediglich sichtbar geworden, als sie ihre Tasche ausgeräumt habe; einmal habe sie damit einen Keks zerteilt.
Noch während der Verhandlung erklärte sich die Angeklagte bereit, einen bereits früher erlassenen Strafbefehl zu akzeptieren und ihren Einspruch zurückzuziehen. Nach Angaben ihres Verteidigers fühle sie sich psychisch stark belastet und sehe sich nicht in der Lage, ein längeres Hauptverfahren durchzustehen. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig; die Geldstrafe von 1800 Euro wird sofort fällig. Die Frau arbeitet nicht mehr an der Schule, sie absolviert eine kaufmännische Ausbildung.