Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Hamburg: Hilfslehrerin bedroht 11-jährigen Schüler mit Messer, damit er die Tafel putzt

Anhören ( 1 min )
KI-Stimme
Hamburg: Hilfslehrerin bedroht 11-jährigen Schüler mit Messer, damit er die Tafel putzt
Hamburg: Hilfslehrerin bedroht 11-jährigen Schüler mit Messer, damit er die Tafel putzt
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg hat der Prozess gegen eine frühere Förderkraft einer Grundschule begonnen, die einen 11-jährigen Schüler mit einem Taschenmesser bedroht haben soll, dies berichtet die Bild-Zeitung. Die Staatsanwaltschaft wirft der 24-Jährigen Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung sowie vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen vor. Die angeklagten Vorfälle sollen sich bereits vor zwei Jahren an einer Grundschule im Hamburger Stadtteil Horn ereignet haben.

Michael Brandt/DPA/Keystone
Leere Stühle vor einer Tafel in einem Klassenraum (Symbolbild)
Michael Brandt/DPA/Keystone

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll die Förderkraft einem Schüler ein Taschenmesser gezeigt und verlangt haben, dass dieser die Wandtafel reinigt. Als sich der 11-Jährige geweigert habe, soll sie gedroht haben, ihn andernfalls abzustechen. Der Schüler habe daraufhin die Tafel abgewischt. Zudem soll die Angeklagte den Jungen an einem anderen Tag an den Haaren und am Ohr gezogen sowie ihm später gegen den Oberschenkel getreten haben.

Die Verteidigung räumte vor Gericht ein, dass ihre Mandantin mit der Klasse überfordert gewesen sei und ein Taschenmesser bei sich getragen habe. Dieses habe sie aus Angst nach einer früheren negativen Erfahrung stets in ihrer Tasche aufbewahrt. Die Vorwürfe, einen Schüler bedroht oder körperlich angegriffen zu haben, weist die Angeklagte jedoch zurück. Nach ihrer Darstellung sei das Messer lediglich sichtbar geworden, als sie ihre Tasche ausgeräumt habe; einmal habe sie damit einen Keks zerteilt.

Noch während der Verhandlung erklärte sich die Angeklagte bereit, einen bereits früher erlassenen Strafbefehl zu akzeptieren und ihren Einspruch zurückzuziehen. Nach Angaben ihres Verteidigers fühle sie sich psychisch stark belastet und sehe sich nicht in der Lage, ein längeres Hauptverfahren durchzustehen. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig; die Geldstrafe von 1800 Euro wird sofort fällig. Die Frau arbeitet nicht mehr an der Schule, sie absolviert eine kaufmännische Ausbildung.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 04.08.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.