Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will Rechtsextremisten künftig von Schöffenämtern ausschliessen. Die SPD-Politikerin kündigte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland einen Gesetzentwurf an, der die Verfassungstreue von Schöffen klarer regeln und deren Auswahl verschärfen soll.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die gemeinsam mit Berufsrichtern an Strafprozessen mitwirken. Sie entscheiden bei Urteilen und Strafmass gleichberechtigt mit den hauptamtlichen Richtern und verfügen über das gleiche Stimmrecht. Das Schöffenamt gilt als wichtiger Bestandteil der Bürgerbeteiligung an der Rechtsprechung.
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Zur Begründung ihres Vorstosses erklärte Hubig: «Der Rechtsextremismus ist die grösste Gefahr für unsere Demokratie, und wir müssen unseren Rechtsstaat für die Auseinandersetzung mit Verfassungsfeinden und Extremisten stärken.» Wer für die Justiz arbeite, müsse «mit beiden Füssen auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen».
Nach Angaben der Ministerin gibt es Hinweise darauf, dass sich zunehmend Bewerber um Schöffenämter bemühen, die «nicht hinter den Grundprinzipien der Verfassung stünden». Zudem hätten rechte Netzwerke ihre Anhänger gezielt dazu aufgerufen, sich um die Laienrichterposten zu bewerben. Die bestehenden Kontrollmöglichkeiten reichten aus ihrer Sicht nicht aus, um solche Kandidaten zuverlässig zu erkennen und auszuschliessen.
Der Gesetzentwurf soll deshalb festlegen, unter welchen Voraussetzungen Bewerber wegen fehlender Verfassungstreue vom Schöffenamt ausgeschlossen werden können. Konkrete Details nannte Hubig noch nicht. Ihr Ministerium arbeite derzeit an den rechtlichen Grundlagen.
Der Vorstoss erfolgt in einer Phase, in der bundesweit Zehntausende Schöffen gesucht werden. Die Gemeinden und Wahlausschüsse haben vielerorts Schwierigkeiten, genügend Kandidaten für die Ehrenämter zu finden. Gleichzeitig wächst die politische Debatte über den Umgang mit Extremisten in staatlichen Institutionen.
Hubig verwies in diesem Zusammenhang auch auf Thüringen. Dort werde der Rechtsstaat nach ihrer Einschätzung durch die Blockade bei der Wahl von Verfassungsrichtern unter Druck gesetzt. Das Bundesjustizministerium wolle deshalb bald weitere Vorschläge vorlegen, um die Folgen möglicher Blockaden staatlicher Institutionen zu begrenzen.