Das Oberlandesgericht München untersagt dem ZDF-Moderator Jan Böhmermann die weitere Verbreitung zentraler Behauptungen über den früheren Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm. Das Oberlandesgericht München bestätigte damit ein bereits ergangenes Urteil des Landgerichts München und erklärte die Aussage, Schönbohm habe bewusst Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gepflegt, für unzulässig, berichtet die Zeitung Junge Freiheit.
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Nach Auffassung des Gerichts vermittelte die im Oktober 2022 ausgestrahlte Sendung «ZDF Magazin Royale» eindeutig den Eindruck, Schönbohm habe wissentlich Beziehungen zu russischen Geheimdiensten unterhalten. Diese Darstellung sei unwahr und verletze sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Die von Böhmermanns Seite vorgebrachte Argumentation, es habe sich um satirische Zuspitzung gehandelt, überzeugte die Richter nicht. Auch satirische Formate müssten sich am Tatsachenkern messen lassen.
Für Schönbohm bleibt das Urteil dennoch unvollständig. Seine Forderung nach einer Geldentschädigung von mindestens 100.000 Euro wies das Gericht zurück. Der ehemalige Spitzenbeamte hatte geltend gemacht, die Berichterstattung habe seinen Ruf massiv beschädigt und wesentlich zu seiner späteren Absetzung als BSI-Präsident beigetragen.
Das Oberlandesgericht räumte zwar ein, dass die beanstandeten Aussagen rechtswidrig gewesen seien. Zugleich vertrat es jedoch die Auffassung, Schönbohm habe den entstandenen Schaden nicht vollständig dem Sender zurechnen können. Die Richter verwiesen unter anderem darauf, dass sein damaliger Rechtsvertreter öffentliche Äusserungen gemacht habe, die zur weiteren Verbreitung der Vorwürfe beigetragen hätten. Zudem hätte der Kläger nach Ansicht des Gerichts früher gegen die Berichterstattung vorgehen können.
Schönbohm sprach dennoch von einem «grossen Erfolg». Er erklärte, die gerichtliche Feststellung sei wichtig, weil nun feststehe, dass die verbreiteten Behauptungen falsch gewesen seien. Gleichzeitig beklagte er die finanziellen und beruflichen Folgen der Affäre. Allein die juristische Auseinandersetzung mit dem ZDF und dem Bundesinnenministerium habe ihn nach eigenen Angaben mehr als 60.000 Euro gekostet. Seine Karriere an der Spitze der deutschen Cybersicherheitsbehörde sei zerstört worden.
Das ZDF erklärte nach dem Urteil, die beanstandeten Formulierungen hätten nie den Vorwurf begründen sollen, Schönbohm habe Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten unterhalten. Die betreffende Passage sei bereits nach dem erstinstanzlichen Entscheid entfernt worden. Der Sender kündigte an, das nun rechtskräftige Urteil sorgfältig auszuwerten.