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«Genug ist genug»: Alkoholverbot an Deutschlands Bahnhöfen wegen zunehmender Gewalt

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«Genug ist genug»: Alkoholverbot an Deutschlands Bahnhöfen wegen zunehmender Gewalt
«Genug ist genug»: Alkoholverbot an Deutschlands Bahnhöfen wegen zunehmender Gewalt
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Die Deutsche Bahn will den Alkoholkonsum an sämtlichen ihrer rund 5400 Bahnhöfe in Deutschland verbieten. Bahnchefin Evelyn Palla bestätigte den Schritt und begründete ihn mit der zunehmenden Gewalt an Bahnhöfen. «Es reicht. Genug ist genug. Wir greifen jetzt noch härter durch», erklärte sie. Die neue Regelung soll bis zum 15. Oktober 2026 bundesweit umgesetzt werden, berichtet die Bild-Zeitung.

Oliver Berg/EPA/Keystone
Hinweisschild zum Alkoholverbot am Eingang des Kölner Hauptbahnhofs (Symbolbild)
Oliver Berg/EPA/Keystone

Nach Angaben der Deutschen Bahn dient das Alkoholverbot dem besseren Schutz von Reisenden und Mitarbeitenden. Auslöser war ein schwerer Vorfall am vergangenen Freitag auf der Strecke zwischen Offenburg und Karlsruhe. Bei einer Fahrkartenkontrolle griff ein alkoholisierter Fahrgast einen 26-jährigen Mitarbeiter der DB-Sicherheit an. Der Mann stürzte während der Fahrt aus dem Zug und erlitt lebensbedrohliche Verletzungen. Nach Angaben der Bahn wird gut ein Drittel aller Gewalttaten an Bahnhöfen unter Alkoholeinfluss verübt.

«Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen», sagte Palla. Dort, wo viel Alkohol konsumiert werde, nehme auch die Gewalt zu. Die Bahn will das Verbot auf Grundlage ihres Hausrechts durchsetzen und dazu in den kommenden Wochen die Hausordnungen gemeinsam mit Kommunen und Behörden anpassen. An rund 30 grossen Bahnhöfen, darunter Köln, München und Hamburg, gilt ein Alkoholverbot bereits heute.

Das Verbot bezieht sich ausschliesslich auf den Konsum in Bahnhofshallen und auf Bahnsteigen. Alkohol darf weiterhin in der Bahnhofsgastronomie konsumiert sowie in verschlossenen Taschen oder nach Einkäufen mitgeführt werden. Wer gegen die neuen Regeln verstösst, muss mit einem sofortigen Platzverweis durch die DB-Sicherheit oder die Bundespolizei rechnen. Bei wiederholten Verstössen kann ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.

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