Frauen dürfen in den öffentlichen Schwimmbädern des Kantons Genf vorerst wieder Burkinis tragen. Das Genfer Verfassungsgericht hat das Ende Mai eingeführte Verbot bis zu einem endgültigen Urteil vorläufig ausser Kraft gesetzt. Es begründet den Entscheid unter anderem mit der Religionsfreiheit und dem Recht auf Zugang zu öffentlichen Einrichtungen.
Rolf Haid/Keystone
Nach Ansicht des Gerichts könnte das Verbot dazu führen, dass betroffene Frauen öffentliche Schwimmbäder nicht mehr nutzen. Gerade im Sommer seien diese wichtige Orte, um sich abzukühlen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das Gericht verweist laut Tages-Anzeiger zudem auf persönliche Beweggründe für das Tragen eines Burkinis, etwa religiöse Überzeugungen, gesundheitliche Gründe oder das individuelle Schamgefühl. Ob das Verbot mit dem Gesetz vereinbar ist, wird erst im Hauptverfahren entschieden. Bis dahin bleibt es ausgesetzt.
Das Burkini-Verbot war Ende Mai mit dem neuen Genfer Bädergesetz in Kraft getreten. Das Kantonsparlament hatte die Regelung mit den Stimmen der bürgerlichen Mehrheit beschlossen. Das Gesetz nennt den Burkini zwar nicht ausdrücklich, erlaubt aber nur Badebekleidung, die höchstens bis zu den Knien reicht und die Arme frei lässt. Ganzkörper-Badeanzüge sind damit faktisch ausgeschlossen.
Die SVP hatte das Verbot mit dem Schutz von Frauen vor Unterdrückung sowie mit Hygienegründen begründet. Linke Parteien kritisierten die Regelung hingegen als diskriminierend und widersprüchlich. Die Frau, welche die Beschwerde eingereicht hatte, sprach gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen RTS von einer «grossen Erleichterung» und einer «wichtigen Etappe». Zusätzlich haben fünf Genfer Gemeinden Beschwerde eingereicht. Sie sind der Ansicht, das Gesetz greife unzulässig in ihre Zuständigkeiten ein. Ein endgültiger Entscheid des Verfassungsgerichts steht noch aus.