Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Finnland lockert Atomwaffenverbot: Nato-Partner dürfen im Krisenfall Nuklearwaffen ins Land verlegen

Anhören ( 1 min )
KI-Stimme
Finnland lockert Atomwaffenverbot: Nato-Partner dürfen im Krisenfall Nuklearwaffen ins Land verlegen
Finnland lockert Atomwaffenverbot: Nato-Partner dürfen im Krisenfall Nuklearwaffen ins Land verlegen
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Das finnische Parlament hat ein jahrzehntealtes Atomwaffenverbot aufgehoben und damit den Weg für eine mögliche Stationierung von Nuklearwaffen durch Nato-Verbündete im Krisenfall freigemacht. Für die Gesetzesänderung stimmten am Mittwoch 125 Abgeordnete, 61 votierten dagegen. Die Zustimmung des finnischen Präsidenten Alexander Stubb gilt als Formsache.

VALDA KALNINA / KEYSTONE
epa12956363 Finland's President Alexander Stubb attends a press conference after his meeting with Lithuania's President Gitanas Nauseda in Vilnius, Lithuania, 14 May 2026
VALDA KALNINA / KEYSTONE

Das bisherige Gesetz stammte aus dem Jahr 1987. Es verbot nicht nur die Herstellung und den Einsatz von Atomwaffen, sondern auch deren Transport, Einfuhr und Lagerung auf finnischem Staatsgebiet. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und dem Nato-Beitritt Finnlands geriet die Regelung jedoch zunehmend unter Druck. Kritiker warnten, sie könne die Verteidigungsfähigkeit des Landes im Ernstfall einschränken.

Verteidigungsminister Antti Häkkänen begründete die Reform damit, dass Nato-Verbündete künftig die Möglichkeit haben müssten, Finnland im Krisen- oder Bündnisfall wirksam zu unterstützen. Das bisherige Verbot hätte eine Verlegung von Atomwaffen nach Finnland selbst dann verhindert, wenn diese zur Abschreckung oder Verteidigung des Landes erforderlich gewesen wären.

Eine dauerhafte Stationierung von Atomwaffen in Friedenszeiten bleibt allerdings ausgeschlossen. Präsident Stubb hatte bereits im Frühjahr klargestellt, dass die Gesetzesänderung keine nukleare Bewaffnung Finnlands im Alltag bedeute. Sie schaffe lediglich die rechtlichen Voraussetzungen für aussergewöhnliche Krisensituationen.

Die Reform ist Teil eines umfassenderen sicherheitspolitischen Kurswechsels. Finnland hat in den vergangenen Jahren mehrere Massnahmen zur Stärkung seiner Verteidigung beschlossen. Dazu gehört auch der Austritt aus dem Ottawa-Abkommen zum Verbot von Antipersonenminen. Die Regierung begründet dies mit der mehr als 1.300 Kilometer langen Grenze zu Russland und der veränderten Sicherheitslage in Europa.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 04.08.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.