Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Fall Ulmen: Gericht verbietet dem Spiegel Berichterstattung gegen Christian Ulmen wegen Deepfake-Verdacht

Anhören ( 1 min )
KI-Stimme
Fall Ulmen: Gericht verbietet dem Spiegel Berichterstattung gegen Christian Ulmen wegen Deepfake-Verdacht
Fall Ulmen: Gericht verbietet dem Spiegel Berichterstattung gegen Christian Ulmen wegen Deepfake-Verdacht
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat Christian Ulmen im Presserechtsstreit mit dem Spiegel teilweise recht gegeben. Das Gericht änderte einen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom Mai ab und untersagte dem Nachrichtenmagazin weitere Passagen seiner Berichterstattung.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Berichterstattung über Vorwürfe von Ulmens Ex-Frau, der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes. Sie wirft Ulmen unter anderem körperliche Übergriffe sowie digitale Gewalt vor. Nach Angaben des Gerichts darf der Spiegel nicht länger den Eindruck erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner früheren Ehefrau hergestellt oder verbreitet. Für einen solchen Verdacht fehle ein «Mindestbestand an Beweistatsachen», begründete das Oberlandesgericht seine Entscheidung.

Henning Kaiser/DPA/Keystone
Christian Ulmen
Henning Kaiser/DPA/Keystone

Zudem untersagte das Gericht die Wiedergabe einzelner Zitate aus einer vertraulichen E-Mail Ulmens an seinen Strafverteidiger. Diese Äusserungen beträfen die besonders geschützte Privatsphäre des Schauspielers. Im Übrigen bestätigte das Oberlandesgericht die Entscheidung der Vorinstanz.

Der Spiegel erklärte, das Gericht habe die Berichterstattung über die Vorwürfe gegen Ulmen im Wesentlichen bestätigt. Lediglich der vom Gericht angenommene Deepfake-Verdacht sowie zwei Sätze aus einer E-Mail seien zu entfernen gewesen. Ulmens Anwalt Simon Bergmann bezeichnete die zusätzlichen Verbote als «von besonderer Bedeutung». Der Deepfake-Verdacht habe zu einer «hochgradigen Stigmatisierung» seines Mandanten geführt.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 04.08.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.