Das Hanseatische Oberlandesgericht hat Christian Ulmen im Presserechtsstreit mit dem Spiegel teilweise recht gegeben. Das Gericht änderte einen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom Mai ab und untersagte dem Nachrichtenmagazin weitere Passagen seiner Berichterstattung.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Berichterstattung über Vorwürfe von Ulmens Ex-Frau, der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes. Sie wirft Ulmen unter anderem körperliche Übergriffe sowie digitale Gewalt vor. Nach Angaben des Gerichts darf der Spiegel nicht länger den Eindruck erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner früheren Ehefrau hergestellt oder verbreitet. Für einen solchen Verdacht fehle ein «Mindestbestand an Beweistatsachen», begründete das Oberlandesgericht seine Entscheidung.
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Zudem untersagte das Gericht die Wiedergabe einzelner Zitate aus einer vertraulichen E-Mail Ulmens an seinen Strafverteidiger. Diese Äusserungen beträfen die besonders geschützte Privatsphäre des Schauspielers. Im Übrigen bestätigte das Oberlandesgericht die Entscheidung der Vorinstanz.
Der Spiegel erklärte, das Gericht habe die Berichterstattung über die Vorwürfe gegen Ulmen im Wesentlichen bestätigt. Lediglich der vom Gericht angenommene Deepfake-Verdacht sowie zwei Sätze aus einer E-Mail seien zu entfernen gewesen. Ulmens Anwalt Simon Bergmann bezeichnete die zusätzlichen Verbote als «von besonderer Bedeutung». Der Deepfake-Verdacht habe zu einer «hochgradigen Stigmatisierung» seines Mandanten geführt.