Im Dezember 2025 veröffentlichte das Onlinemagazin Republik zwei lange Recherchen über den amerikanischen Software- und Systemanalyse-Anbieter Palantir. Es ging um jahrelange erfolglose Versuche, Aufträge der Schweizer Bundesbehörden zu erhalten.
Palantir bestritt eine Reihe der Darstellungen in den Beiträgen und wehrte sich gegen diese mit einer Klage beim Handelsgericht. Dies, nachdem die Redaktion der Republik das Begehren um eine Gegendarstellung abgelehnt hatte.
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Nun liegt das Urteil des Gerichts vor, wie das Branchenmagazin persoenlich.com schreibt. Demnach wurden 22 der Gegendarstellungsforderungen abgelehnt und eine gutgeheissen. Bei dieser geht es um eine Formulierung zu einer bestimmten Software.
Beide Seiten sehen sich als Gewinner. Die Republik feiert die Entscheidung des Gerichts als «Sieg für die Pressefreiheit und den investigativen Journalismus». Palantir teilt mit, man begrüsse, dass der «Anspruch auf Publikation einer Gegendarstellung bestätigt» worden sei. Es sei wichtig, dass beide Seiten gehört würden.