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Expertenbericht zur Beziehung zwischen Bundesrichter Donzallaz und Bundesrichterin van de Graaf an Geschäftsprüfungskommissionen und Gerichtskommission der Bundesversammlung übermittelt

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Expertenbericht zur Beziehung zwischen Bundesrichter Donzallaz und Bundesrichterin van de Graaf an Geschäftsprüfungskommissionen und Gerichtskommission der Bundesversammlung übermittelt
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Das Bundesgericht hat den vertraulichen Bericht des unabhängigen Expertengremiums zur Klärung des Sachverhalts betreffend die Beziehung zwischen Bundesrichterin van de Graaf und Bundesrichter Donzallaz den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) sowie der Gerichtskommission der Bundesversammlung übermittelt. Die GPK üben die Oberaufsicht über das Bundesgericht aus. Die Gerichtskommission erarbeitet im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen der Bundesrichterinnen und Bundesrichter die Wahlvorschläge zuhanden der Bundesversammlung. Der Bericht bildet zudem eine Grundlage für die Beurteilung der beim Bundesgericht hängigen Revisionsgesuche, die im Zusammenhang mit der Beziehung eingereicht worden sind. Wir dokumentieren in diesem Text die Medienmitteilung des Bundesgerichts.

© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Sitzungssaal des Bundesgerichts in Lausanne (Symbolbild)
© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Ende April 2026 hat die Weltwoche einen Artikel über eine Liebesbeziehung zwischen Bundesrichterin Beatrice van de Graaf und Bundesrichter Yves Donzallaz veröffentlicht. Daraufhin entschied die Verwaltungskommission des Bundesgerichts am 4. Mai 2026, ein unabhängiges Expertengremium zur Klärung des Sachverhalts einzusetzen. Bei den Experten handelt es sich um Frau Maya Hertig, Professorin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Genf, und Herrn Jean-François Meylan, ehemaliger Präsident des Kantonsgerichts Waadt.

Gegenstand der Untersuchung war insbesondere die Klärung der Fragen, ob die beiden Gerichtsmitglieder zusammengelebt haben, welcher Art ihre Beziehung war und wie lange diese gedauert hat. Nicht Teil der Untersuchung bildete die juristische Einordnung des festzustellenden Sachverhalts. Dies wird im Rahmen der Behandlung der beim Bundesgericht hängigen Revisionsgesuche erfolgen.

Für die Untersuchung führte das Expertengremium dreizehn Anhörungen durch; befragt wurden die beiden direkt betroffenen Gerichtsmitglieder, der Bundesgerichtspräsident, Abteilungspräsidien, ein ehemaliger Bundesrichter, der Generalsekretär, andere am Bundesgericht tätige Personen sowie eine ehemals für das Bundesgericht tätige Person. Weder weitere Bundesrichterinnen oder Bundesrichter noch sonstige Drittpersonen meldeten sich spontan beim Expertengremium, um Informationen zu teilen, die für die Untersuchung hätten dienlich sein können.

Ende Juni hat das Expertengremium seinen 15-seitigen Bericht vorgelegt. Der Bericht wurde wie zuvor abgesprochen den GPK sowie der Gerichtskommission unter Wahrung der Vertraulichkeit zugestellt. Die GPK üben die parlamentarische Oberaufsicht über das Bundesgericht aus. Die Gerichtskommission bereitet die Gesamterneuerungswahlen der Bundesrichterinnen und Bundesrichter in der Herbstsession vor und unterbreitet der Vereinigten Bundesversammlung ihre Wahlvorschläge. Der Bericht kann den Kommissionen hierfür als Entscheidungsgrundlage dienen.

Der Bericht ist vertraulich, da er Bestandteil von Entscheidprozessen im Parlament und zudem von laufenden Verfahren am Bundesgericht ist. Nach Bekanntwerden der Beziehung sind beim Bundesgericht bislang acht Revisionsgesuche eingereicht worden. Darin wird im Wesentlichen geltend gemacht, zwischen den beiden Gerichtsmitgliedern habe im Sinne von Artikel 8 des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) eine «dauernde Lebensgemeinschaft» bestanden, was mit dem Amt als Bundesrichterin bzw. Bundesrichter nicht vereinbar sei. Der Bericht bildet für die mit den Revisionsgesuchen befassten Abteilungen eine Grundlage für die Beurteilung dieser Frage sowie allfälliger weiterer damit zusammenhängender Rechtsfragen.

Weitere Schritte stehen für die Verwaltungskommission derzeit nicht an. Am 13. Mai 2026 fand eine ausserordentliche Sitzung des Gesamtgerichts (Versammlung aller ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichter) statt (Medienmitteilung vom 15. Mai 2026). Das Gesamtgericht kam dabei zum Schluss, dass Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern – unabhängig von den Umständen des aktuellen Falls – grundsätzlich gegen die geltenden «Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen am Bundesgericht» verstossen.

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