Die Europäische Union schränkt den Zugang zum vereinfachten Schutzstatus für wehrpflichtige Ukrainer ein. Dies berichtet die Welt. Künftig profitieren wehrfähige ukrainische Männer in Deutschland und anderen EU-Staaten nicht mehr automatisch von den vereinfachten Aufnahmeregeln. Die Verordnung soll nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt einen Tag später in Kraft treten.
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Nach den neuen Regeln erhalten nur noch Ukrainer den vereinfachten Schutzstatus, die ihren Wehrdienst bereits geleistet haben oder vom Wehrdienst freigestellt sind. Männer, die in der Ukraine einem Ausreiseverbot unterliegen, müssen stattdessen einen regulären Asylantrag stellen. Bereits erteilte Schutzstatus bleiben bestehen. Frauen, Kinder sowie Männer mit Ausreiseerlaubnis fallen weiterhin unter die Massenzustromrichtlinie, deren Anwendung bis März 2028 verlängert wurde. Die EU-Kommission begründet die Änderung mit einer Bitte der Ukraine. Wie die Welt berichtet, befürworteten auch Deutschland und weitere Mitgliedstaaten den Schritt.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach sich auf EU-Ebene für die Einschränkungen aus. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, es sei wichtig, dass die Ukraine wehrfähig bleibe. Kritik kommt unter anderem von Grünen und Linken. Sie warnen vor zusätzlichem Verwaltungsaufwand und sehen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung beeinträchtigt.