In der Europäischen Union dürfen grosse Modeunternehmen unverkaufte Kleidung, Schuhe und Accessoires von diesem Wochenende an nicht mehr vernichten. Das Verbot ist Teil neuer EU-Vorschriften zur Verringerung von Abfällen und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Darüber berichtet die Financial Times.
Die neuen Regeln untersagen grossen Unternehmen, unverkaufte Waren einschliesslich zurückgesandter Produkte zu verbrennen oder auf Deponien zu entsorgen. Stattdessen sollen die Artikel nach Möglichkeit gespendet, repariert, wiederverwendet oder recycelt werden. Ausnahmen gelten unter anderem für gesundheitsgefährdende, gefälschte oder irreparabel beschädigte Produkte.
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Besonders betroffen sind Luxusmarken wie LVMH, Prada und Chanel, deren Geschäftsmodell auf einer begrenzten Verfügbarkeit ihrer Produkte beruht. Nach Einschätzung von Branchenexperten könnten die Unternehmen künftig höhere Lagerkosten tragen, ihre Produktion anpassen oder den Verkauf über Outlet-Kanäle ausweiten müssen. Auch der verstärkte Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Planung von Produktion und Lagerbeständen gilt als mögliche Reaktion.
Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur werden in Europa jährlich zwischen 264.000 und 594.000 Tonnen Textilien vernichtet, bevor sie genutzt werden. Die EU hatte das Verbot 2024 beschlossen, um Überproduktion zu verringern und wertvolle Rohstoffe länger im Wirtschaftskreislauf zu halten.