Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 geeinigt. Der formelle Beschluss steht noch aus, gilt jedoch als Formsache. Zurzeit leben knapp 4,5 Millionen Menschen mit diesem Schutzstatus in der EU.
Valentina Petrova
Neu soll der Schutz nur noch für Personen gelten, die in der Ukraine nicht wehrdienstpflichtig sind. Damit sollen nach Angaben des Rates die Verteidigungsbedürfnisse der Ukraine berücksichtigt werden. Die Einschränkung gilt ausschliesslich für neue Anträge auf vorübergehenden Schutz. Wehrpflichtige Ukrainer können weiterhin ein reguläres Asylverfahren beantragen.
In der Schweiz hatte der Bundesrat bereits im Juni vorgeschlagen, den Schutzstatus S ebenfalls bis 2028 zu verlängern und dabei dieselbe Einschränkung für neue Gesuche vorzusehen. Ziel sei eine Abstimmung mit der EU, um Sekundärmigration innerhalb Europas zu verhindern. Der Vorschlag befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung.