Das Europäische Parlament hat einer Verlängerung der Ausnahmeregelung für das Scannen privater digitaler Kommunikation auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zugestimmt. Die Abgeordneten machten damit den Weg frei, die im April ausgelaufene Übergangsregelung für rund zwei weitere Jahre wieder in Kraft zu setzen.
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Die Regelung erlaubt Anbietern wie Meta, Google oder Microsoft, private Chats, E-Mails und Messenger-Dienste freiwillig und ohne konkreten Tatverdacht nach bekanntem Material über sexuellen Kindesmissbrauch zu durchsuchen. Nach Angaben des Parlaments sollen ausschliesslich bekannte Inhalte erkannt und entfernt werden. Änderungsanträge sehen zudem vor, dass Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation von den Scans ausgenommen bleibt und sich Massnahmen auf konkrete Tatverdächtige beschränken sollen.
Ein Antrag, die Verlängerung insgesamt abzulehnen, verfehlte die erforderliche absolute Mehrheit. Zuvor hatten die Abgeordneten einem Dringlichkeitsverfahren zugestimmt, das die rasche Abstimmung ermöglichte.
Die Entscheidung stiess auf Kritik von Abgeordneten und Bürgerrechtsorganisationen. Sie bemängeln insbesondere das kurzfristige Verfahren sowie mögliche Eingriffe in die Privatsphäre. Die Berichterstatterin Birgit Sippel (SPD) kritisierte das Eilverfahren ohne Beteiligung des zuständigen Fachausschusses. Der frühere Europaabgeordnete Patrick Breyer sprach von einer verdachtslosen Überwachung privater Kommunikation. Die Europäische Kommission hatte in einem Evaluationsbericht erklärt, dass sich die Verhältnismässigkeit der bisherigen Regelung bislang nicht eindeutig nachweisen lasse. Parallel wird auf EU-Ebene weiter über eine dauerhafte gesetzliche Grundlage für den Umgang mit entsprechenden Inhalten verhandelt.