Die EU-Kommission hat Vorwürfe des Vatikans zurückgewiesen, bei der Anwendung des Völkerrechts mit zweierlei Mass zu messen, berichtet das Portal Politico. Chefsprecherin Paula Pinho erklärte in Brüssel auf eine entsprechende Frage lediglich: «Wir kommentieren Kommentare normalerweise nicht.» Zugleich bekräftigte der Europäische Auswärtige Dienst, die Europäische Union fordere «zu jeder Zeit und unter allen Umständen» die Einhaltung des Völkerrechts und verurteile Menschenrechtsverletzungen, die Tötung von Journalisten sowie Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur – unabhängig davon, wo sie stattfänden.
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Auslöser der Debatte waren Äusserungen des Präfekten des vatikanischen Glaubensdikasteriums, Kardinal Víctor Manuel Fernández, bei einer nicht öffentlichen Konferenz von Papst Leo XIV. zum Thema Krieg. Der Kardinal warf Regierungen vor, sich je nach politischer Zweckmässigkeit auf das Völkerrecht zu berufen. Mit Blick auf die Europäische Union kritisierte er eine widersprüchliche Aussenpolitik: Gegen einzelne Staaten würden Sanktionen verhängt, während andere trotz aus seiner Sicht schwerwiegenderer militärischer Interventionen politische, finanzielle oder militärische Unterstützung erhielten. Dies lasse politische und wirtschaftliche Interessen wichtiger erscheinen als eine konsequente Anwendung des Völkerrechts.
Innerhalb des Europäischen Parlaments erhielt die Kritik Unterstützung aus dem linken Lager. Der belgische EU-Abgeordnete Marc Botenga erklärte, der Vatikan spreche aus, was viele Staaten des globalen Südens empfänden. Die EU stehe nicht für universelle Werte, sondern für wirtschaftliche Interessen. Er verwies auf den unterschiedlichen Umgang Brüssels mit Russlands Angriff auf die Ukraine einerseits und den militärischen Aktionen Israels im Gazastreifen, im Libanon, in Syrien sowie dem Krieg gegen den Iran andererseits.
Ähnlich äusserte sich die irische Europaabgeordnete Lynn Boylan von Sinn Féin. Fernández habe den doppelten Standard zutreffend benannt. Während die EU inzwischen zwanzig Sanktionspakete gegen Russland beschlossen habe, fehle ein vergleichbares Vorgehen gegen Israel. Boylan kritisierte unter anderem fortgesetzte Waffenexporte, den Handel mit israelischen Siedlungen sowie das weiterhin geltende Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel. Wer Menschenrechte und Völkerrecht glaubwürdig vertreten wolle, dürfe deren Grundsätze nicht selektiv anwenden.