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«Es gab keine Zugänge»: Deradikalisierungs-Experte erklärte mutmasslichen CSD-Attentäter für nicht mehr erreichbar

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«Es gab keine Zugänge»: Deradikalisierungs-Experte erklärte mutmasslichen CSD-Attentäter für nicht mehr erreichbar
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Der mutmassliche Attentäter des Berliner Christopher Street Day galt nach nur zwei Gesprächen als nicht mehr für eine Deradikalisierung erreichbar. Das sagte Thomas Mücke, Geschäftsführer des Violence Prevention Network, der den 21-jährigen Abdul Ballout betreute, gegenüber der Bild-Zeitung.

Ballout war nach Angaben der Zeitung im Mai wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten verpflichtete ihn zugleich zur Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bestätigte den Sachverhalt. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt und eine längere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt hatte.

Filip Singer/DPA/Keystone; Polzei Berlin
«Es gab keine Zugänge»: Deradikalisierungs-Experte erklärte mutmasslichen CSD-Attentäter für nicht mehr erreichbar
Filip Singer/DPA/Keystone; Polzei Berlin

Mücke führte die Gespräche mit Ballout persönlich. Nach Abschluss der sogenannten Clearingphase seien die Fachleute jedoch zum Schluss gekommen, dass eine Deradikalisierung nicht möglich sei. «Es gab keine Zugänge», sagte Mücke. Ein dritter Termin sei zwar bereits vereinbart gewesen, hätte an dieser Einschätzung aber nichts mehr geändert. Nach seinen Angaben verweigerte Ballout die Auseinandersetzung mit seiner Radikalisierung und beantwortete entscheidende Fragen zu islamistischem Extremismus nicht. Stattdessen habe er lediglich Belanglosigkeiten aus seinem Alltag erzählt.

Mücke zog ein klares Fazit: Ballout sei für ein Deradikalisierungsprogramm nicht geeignet gewesen. Nach dem tödlichen Anschlag auf den Berliner CSD dauern die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und der Sicherheitsbehörden an.

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