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«Er gehört nach Den Haag»: New Yorks Bürgermeister Mamdani fordert erneut Festnahme Netanjahus

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«Er gehört nach Den Haag»: New Yorks Bürgermeister Mamdani fordert erneut Festnahme Netanjahus
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New Yorks Bürgermeister Zohran Mamdani hat seine Forderung nach einer Festnahme des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu erneuert. Der New York Times erklärte Mamdani, Netanjahu gehöre «nach Den Haag», und bezeichnete ihn als «Kriegsverbrecher». Gegen Netanjahu besteht seit 2024 ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH).

OLGA FEDOROVA / KEYSTONE
epa13096063 New York mayor Zohran Mamdani (C) answers questions during a press conference as emergency services respond to a 38-story building under construction in Midtown Manhattan after workers discovered structural support beams beginning to buckle in New York, New York, USA, 07 July 2026
OLGA FEDOROVA / KEYSTONE

Mit Blick auf die bevorstehende Uno-Generalversammlung in New York erklärte Mamdani, er wolle im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten handeln. Zugleich räumte er ein, nicht zu wissen, ob er als Bürgermeister befugt sei, die New Yorker Polizei zur Festnahme eines ausländischen Regierungschefs anzuweisen. «Was immer das Gesetz mir in New York City erlaubt, das werden wir tun, aber wir werden zu diesem Zweck keine eigenen Gesetze schreiben», sagte er.

Die USA sind kein Vertragsstaat des Römischen Statuts des IStGH und daher nicht verpflichtet, dessen Haftbefehle zu vollstrecken. Zudem liegt die Zuständigkeit für die Aussenpolitik bei der US-Bundesregierung. Nach dem Hauptquartierabkommen mit den Vereinten Nationen gewährleisten die USA ausländischen Staats- und Regierungschefs die Einreise zum Uno-Sitz in New York. Darüber hinaus geniessen amtierende Regierungschefs grundsätzlich diplomatische Immunität.

Israels Uno-Botschafter Danny Danon wies Mamdanis Äusserungen zurück. Auf der Plattform X erklärte er, der Bürgermeister solle sich auf seine Aufgaben in New York konzentrieren, statt «Feindseligkeiten zu schüren» und Israel anzugreifen.

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