Unionsfraktionschef Jens Spahn hat vorgeschlagen, statt eines Verbots der AfD gegen einzelne Spitzenpolitiker der Partei vorzugehen. Im Podcast «Machtmenschen» regte der CDU-Politiker an, in einem Gerichtsverfahren prüfen zu lassen, ob dem Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke das aktive und passive Wahlrecht entzogen werden könne. «Alle reden ja immer über Verbotsverfahren. Wie wär’s denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen», sagte Spahn. Darüber berichtet die Welt.
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Der Vorstoss verschiebt den Fokus der Debatte vom seit Jahren diskutierten Parteiverbot auf Massnahmen gegen einzelne AfD-Politiker. Ein Verbotsverfahren gegen die Gesamtpartei gilt wegen der hohen verfassungsrechtlichen Hürden als rechtlich und politisch umstritten. Spahn brachte deshalb ein Vorgehen gegen Höcke ins Spiel, den er als «extrem Rechten» bezeichnete.
Höcke war wegen des Verwendens einer verbotenen SA-Parole zweimal vom Landgericht Halle verurteilt worden. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz seit 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Zugleich bekräftigte Spahn seine Abgrenzung von der AfD. «Wer für Putin unterwegs ist, für China spioniert, extrem und radikal in der Sprache ist, von dem grenzen wir uns, grenze ich mich klar ab – politisch, inhaltlich, menschlich», sagte der CDU-Politiker.
Die Idee, einzelnen AfD-Politikern das Wahlrecht zu entziehen, war bereits Mitte Juni vom früheren SPD-Bundesfinanzminister Peer Steinbrück ins Spiel gebracht worden. Auch Vertreter der CSU in Bayern signalisierten zuletzt Offenheit für ein Teilverbotsverfahren gegen die AfD, während die Parteiführung ein Verbotsverfahren gegen die Gesamtpartei weiterhin ablehnt.