Weil sie unter einem Beitrag auf der Plattform X drei Daumen-hoch-Emojis postete, erhielt eine 64-jährige Frau aus Lohfelden (Hessen) einen Strafbefehl über 1800 Euro, berichtet das Onlineportal Apollo News. Die Staatsanwaltschaft Kassel wirft ihr vor, damit eine Straftat gebilligt zu haben – konkret die Tötung eines Vergewaltigers durch dessen 15-jähriges Opfer in Schweden.
Der ursprüngliche Beitrag, den sie kommentiert hatte, enthielt die zynische Frage: «Hat der jetzt 77 Jungfrauen?» Die Staatsanwaltschaft wertete die Emoji-Reaktion der Frau als bewusste öffentliche Zustimmung zur Tat und beantragte einen Strafbefehl wegen Verstosses gegen Paragraf 140 StGB. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte Apollo News, der Strafbefehl sei auf sechzig Tagessätze à 30 Euro festgesetzt worden.
Im Schreiben heisst es: «Ihnen war klar, dass Sie auf diese Weise eine vorsätzliche Tötung im Wege unberechtigter Selbstjustiz öffentlich einsehbar billigten, wobei Sie besonders erfreute, dass diese Selbstjustiz an einem Migranten verübt worden ist.»
Die Betroffene kann noch Einspruch einlegen. Andernfalls wird der Strafbefehl rechtskräftig.