CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert die Abschaffung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs. In einem Interview mit Welt TV erklärte Linnemann, viele Bürger hätten angesichts entsprechender Verfahren den Eindruck, die Meinungsfreiheit werde eingeschränkt. «Die Menschen schütteln den Kopf», sagte der CDU-Politiker.
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Auslöser der Debatte ist unter anderem ein Gerichtsurteil gegen einen Mann, der Bundeskanzler Friedrich Merz als «Lügenfritz» bezeichnet hatte. Das Gericht verhängte dafür eine Geldstrafe in der Höhe eines Monatsgehalts. Linnemann kritisierte solche Verfahren scharf. Politiker müssten damit umgehen können, dass der Ton in politischen Auseinandersetzungen rauer geworden sei. «Wenn wir bei solchen Begriffen schon anfangen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen – da hört es einfach auf», sagte er.
Der CDU-Generalsekretär argumentiert, die Meinungsfreiheit sei bereits durch das Grundgesetz umfassend geschützt. Zusätzliche strafrechtliche Sonderregelungen für Mandatsträger würden das Vertrauen vieler Bürger in die politische Debatte untergraben und die gesellschaftliche Polarisierung verstärken. Linnemann warnte davor, dass Menschen dadurch den Eindruck gewinnen könnten, bestimmte Meinungsäusserungen würden schneller sanktioniert als früher.
Neben der Debatte um die Meinungsfreiheit äusserte sich Linnemann auch zur Finanzpolitik der Bundesregierung. Die von Finanzminister Lars Klingbeil vorgeschlagene Einsparung von 1 Prozent in den Ministerien sei unzureichend. Nach Ansicht des CDU-Politikers wären Kürzungen von 3 Prozent möglich, wodurch nach seinen Angaben mehr als zehn Milliarden Euro für steuerliche Entlastungen frei würden. Steuererhöhungen für Mittelstand und Mittelschicht lehnt die Union weiterhin ab.
Die Forderung nach einer Abschaffung von Paragraf 188 dürfte die Debatte über die Grenzen von Meinungsfreiheit und den besonderen Schutz von Politikern vor Beleidigungen neu beleben.