Die CDU in Schleswig-Holstein fordert, die «sexuelle Identität» in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Gemeinsam mit den Grünen hat die Partei einen Antrag in den Landtag eingebracht, der eine entsprechende Bundesratsinitiative vorsieht.
In dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, eine «erneute Bundesratsinitiative zur Ergänzung der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes einzubringen». Ähnliche Vorhaben scheiterten in den vergangenen Jahren im Bundesrat.
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Zudem beklagen CDU und Grüne eine Zunahme von Diskriminierung und Gewalt gegen queere Menschen. «Hassreden und Cybermobbing» nähmen zu, die «Zahlen queerfeindlicher Straftaten erfahren aktuell einen besorgniserregenden Anstieg».
Der Antrag sieht zudem vor, den «Landesaktionsplan Echte Vielfalt» weiterzuentwickeln und die Polizei für den Umgang mit LGBTQI-Themen zu sensibilisieren. Im März wird der Sozialausschuss den Antrag beraten. Danach könnte er dem Landtag zur Abstimmung vorliegen.