Das Bundesgericht hat entschieden, dass die UBS Vermögenswerte des Unternehmens Ros Agro nicht freigeben muss. Dies geht aus einem veröffentlichten Urteil hervor. Das Gericht stützt seinen Entscheid auf die Schweizer Ukraine-Verordnung sowie internationale Sanktionsbestimmungen.
Ros Agro wurde über ein Firmenkonstrukt vom russischen Oligarchen Wadim Moschkowitsch kontrolliert. Nachdem Moschkowitsch im März 2022 von der EU, der Schweiz und Grossbritannien mit Sanktionen belegt worden war, sperrte die UBS die bei ihr deponierten Vermögenswerte des Unternehmens. Dazu gehören rund 10 Millionen US-Dollar sowie Ros-Agro-Aktien.
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Nach Auffassung des Bundesgerichts bestehen trotz späterer Änderungen der Eigentumsverhältnisse weiterhin begründete Hinweise darauf, dass Moschkowitsch das Unternehmen kontrolliert. Damit bestätigte das höchste Schweizer Gericht die Einschätzung des Zürcher Handelsgerichts.
Auch die Kündigung des Bankvertrags durch Ros Agro im Oktober 2022 ändere nichts an den gesetzlichen Verpflichtungen der UBS, hielten die Richter fest. Die Bank dürfe die Vermögenswerte nicht herausgeben, da andernfalls der Zweck der Sanktionen unterlaufen würde. Die Verpflichtung zur Einhaltung der Sanktionen gelte auch während der Abwicklung der Geschäftsbeziehung.