Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag der SRF-«Tagesschau» über Proteste gegen die AfD gutgeheissen. Nach Auffassung der Kommission informierte die Berichterstattung über die Proteste gegen die Neugründung der AfD-Jugendorganisation «Generation Deutschland» im deutschen Giessen einseitig zu Lasten der Partei und verletzte damit das Sachgerechtigkeitsgebot.
Screenshot SRF
Die Beschwerde wurde mit fünf zu vier Stimmen gutgeheissen. Beanstandet wurde ein Beitrag in der Hauptausgabe der «Tagesschau» vom 29. November des vergangenen Jahres. Der Beschwerdeführer kritisierte unter anderem, die AfD sei ausschliesslich negativ dargestellt worden, während gewaltsame Proteste aus dem linken bis linksextremen Spektrum als «bunt und friedlich» beschrieben worden seien. Zudem beanstandete er die Einschätzung der Deutschland-Korrespondentin, die von einer «wehrhaften Demokratie» gesprochen hatte.
Nach Auffassung der UBI vermittelten die Anmoderation, der Filmbericht sowie die journalistische Einordnung der Korrespondentin durchgehend ein negatives Bild der AfD. Dadurch sei die freie Meinungsbildung des Publikums beeinträchtigt worden.
Anlass der Berichterstattung war die Gründung der AfD-Jugendorganisation «Generation Deutschland» in Giessen, die von Protesten mit Tausenden Teilnehmern begleitet wurde.