Die Ermittler haben auf dem Mobiltelefon des mutmasslichen Attentäters des Anschlags auf den Berliner Christopher Street Day ein Bekennervideo entdeckt. Nach Informationen der Bild nahm der 21-jährige Abdul B. das Video am Tag des Anschlags auf. Darin ist ein vermummter Mann zu sehen, der sich auf Arabisch zum Anschlag bekennt und der Terrormiliz Islamischer Staat die Treue schwört. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte, er gehe davon aus, dass es sich bei der Person im Video um den Tatverdächtigen handle. Das Video sowie weitere auf Datenträgern sichergestellte Daten werden nun ausgewertet.
Sebastian Gollnow/DPA/Keystone
Das Mobiltelefon wurde nach Bild-Informationen im gemieteten Transporter des Tatverdächtigen gefunden. Weshalb Abdul B. das Gerät zurückliess, ist unklar. Im Fahrzeug entdeckten die Ermittler zudem eine Machetenscheide. Die dazugehörige Klinge wird weiterhin gesucht.
Der 21-jährige Deutsche mit libanesischen Wurzeln soll am Samstagabend am Rande des CSD in Berlin mit einem Transporter zahlreiche Menschen angefahren und anschliessend mehrere Personen mit einer Stichwaffe angegriffen haben. Nach jüngsten offiziellen Angaben wurden 31 Menschen verletzt, eine 65-jährige Frau aus Polen kam ums Leben. Am Sonntag erschossen Einsatzkräfte den Tatverdächtigen bei einem Zugriff in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau.
Nach Informationen des Spiegels war Abdul B. den Sicherheitsbehörden bereits bekannt und hatte Verbindungen zum islamistischen Terror. Laut dem Bericht wurde er noch am Tag des Anschlags überwacht. Eine heimlich vom Berliner Landeskriminalamt installierte Kamera habe aufgezeichnet, wie er seine Wohnung im Berliner Ortsteil Tiergarten verlassen habe.
Der Anschlag hat eine Debatte über den Umgang mit islamistischen Gefährdern ausgelöst. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) stellte die Frage, wie sich der Tatverdächtige trotz der Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden unbehelligt zum Veranstaltungsgelände habe begeben können. Potenziellen Straftätern müsse die Bewegungsfreiheit stärker eingeschränkt werden, wenn eine Inhaftierung nicht möglich sei, erklärte Merz.