Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt führt an allen kantonalen Volksschulen eine einheitliche Regelung für die Nutzung privater elektronischer Geräte ein. Dies berichtet die Basler Zeitung. Künftig müssen private Handys, Smartwatches, Kopfhörer, Tablets und weitere elektronische Geräte auf dem gesamten Schulareal ausgeschaltet und in der Tasche bleiben. Die Weisung gilt für Kindergarten, Primarschule und Sekundarstufe I sowie für sonderpädagogische Angebote, Tagesstrukturen und Ferienangebote. Im Unterricht dürfen private Geräte nur genutzt werden, wenn die verantwortliche Lehrperson dies ausdrücklich erlaubt.
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Die Schulen können ergänzende Regelungen erlassen, sofern diese den kantonalen Vorgaben nicht widersprechen. So können sie etwa die Nutzung während der Mittagspause oder für Zahlungen am Pausenkiosk der Sekundarstufe erlauben. Wie die Zeitung berichtet, handelt es sich um die erste einheitliche kantonale Regelung dieser Art. Zuvor entschied jede Volksschule selbst über den Umgang mit Smartphones.
Ausgelöst wurde die Debatte unter anderem durch die Petition «Für eine smartphonefreie Schulkultur». GLP-Grossrätin Sandra Bothe-Wenk begrüsste die neue Weisung und erklärte, klare und einheitliche Regeln würden Lehrpersonen, Schülerinnen, Schülern und Eltern Orientierung geben. Lehrpersonen aus der Region äusserten sich ebenfalls positiv. Sie erwarten weniger Ablenkung, mehr direkte soziale Interaktion sowie eine einfachere Handhabung bei Problemen wie dem Fotografieren oder Filmen von Mitschülern und Cybermobbing.