Kurz vor seinem 20-Jahr-Jubiläum erreicht das Bundesverwaltungsgericht einen unrühmlichen Tiefpunkt. Kürzlich hat nämlich das Bundesgericht als Aufsichtsinstanz zwei Beschwerden gegen das St. Galler Gericht gutgeheissen und festgestellt, dass die grösste Justizinstitution im Land strukturelle Mängel in ihrer Organisation aufweise. Es geht um zahlreiche Asylfälle, die schon viel zu lange am Gericht herumliegen, weshalb Tausende Asylsuchende, deren Gesuche vom Staatssekretariat für Migration (SEM) abgewiesen wurden, nicht ausgeschafft werden können – weil das Bundesverwaltungsgericht mit der Behandlung dieser Fälle nicht vorwärtsmacht. Dadurch entstehen dem Bund, den Kantone ...