Anschlag aufs Eigentum
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Anschlag aufs Eigentum

Der deutsche Staat kehrt die Beweislast um: Künftig muss der Bürger beweisen, dass er sein Vermögen rechtmässig erworben hat.
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Dieser Tage dachte ich unwillkürlich an 9/11, als zwei Flugzeuge drei Gebäude des World Trade Center zum Einsturz brachten. Bis heute gibt es Zweifel, ob dies ein Anschlag war oder eher ein inside job zur Erweiterung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden. Tatsächlich beendete 9/11 die glücklichen 1990er Jahre mit ihrem vermeintlichen «Ende der Geschichte» und weltweitem Frieden. Polizei, Militär und Geheimdienste gewannen ab 2001 drastisch an Bedeutung, und zwar nicht nur in den USA, Stichwort Patriot Act, sondern auch in Deutschland, das den Behörden bereits 2003 den Zugriff auf private Bankkonten eröffnete. Angesichts eines Proteststurms beruhigte die Politik, der Zugriff sei auf seltene Ausnahmefälle beschränkt und diene der Abwehr von Terrorfinanzierung und schweren Straftaten. Kaum aber war die technische Infrastruktur geschaffen, erweiterte man den elektronischen Kontenabruf auf Steuerdelikte und später auf Sozialleistungen. Mit rund 10.000 Kontenabrufen täglich hat Deutschland inzwischen den gläsernen Bürger geschaffen.

mauritius images / Alamy Stock Photos / Zoonar/Igor Zakowski, Zoonar GmbH
Cartoon: Dieb flieht mit Geldsack (Symbolbild)
mauritius images / Alamy Stock Photos / Zoonar/Igor Zakowski, Zoonar GmbH

Vortatenunabhängige Verfolgung

An diese Salamitaktik, beginnend mit ganz seltenen und endend mit sehr häufigen Einblicken in die Bankkonten der Bürger, dachte ich bei Durchsicht des aktuellen Gesetzentwurfs von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Mit «Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz» trägt er einen Namen, wie er langweiliger kaum sein könnte, und das mag durchaus Absicht sein. Der Inhalt hat es nämlich in sich, und mit den dort vorgesehenen Kompetenzerweiterungen und Freiheitsbeschränkungen könnte man eine ganze Weltwoche füllen. Eine Innovation betrifft die vortatenunabhängige Verfolgung von Geldwäsche. Bisher setzt Geldwäsche eine sogenannte Vortat voraus, etwa einen Betrug, der nachträglich verschleiert werden soll. Diese Rechtslage schützte beispielsweise Michael Ballweg, der Corona-Aufzüge organisiert und dafür viele Spenden erhalten hatte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm ursprünglich Betrug und Geldwäsche vor, weil er oft Geld von einem Konto zum anderen überwiesen hatte. Mit dem Betrugsvorwurf fiel aber auch die strafbare Geldwäsche in sich zusammen. Ballweg wurde nach neun Monaten unberechtigter Untersuchungshaft freigesprochen. Künftig sollen legale Überweisungen strafbar sein.

Noch bemerkenswerter ist Klingbeils Idee einer, ich zitiere wörtlich, «administrativen Vermögensermittlung und -sicherung (aVES)». Dieses Kürzel bezeichnet Enteignungen rechtstreuer Bürger, wenn sie die legale Herkunft ihres Vermögens nicht beweisen können. Bisher war es in Deutschland so: Wurde jemand etwa wegen Drogenhandels rechtskräftig von einem Strafgericht verurteilt, konnte der Staat hernach das daraus stammende Vermögen einziehen. Künftig soll die Straftat als Voraussetzung entfallen, so dass Vermögen allein aufgrund eines Verdachts eingezogen werden darf. Der Entwurf nennt pathetisch Luxusautos und Luxusuhren als Beispiele, gedacht ist aber wohl eher an Wertpapierdepots und Grundbesitz, denn dort spielt die finanzielle Musik.

Dies ist nicht weniger als ein Anschlag auf das Privateigentum. Wie soll ein Achtzigjähriger, der vor dreissig Jahren zu Vermögen kam, dies nachweisen? Die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen betragen meist zehn Jahre, aber der grundsätzliche Einwand besteht darin, dass Klingbeil eine Beweislastumkehr einführt: Künftig soll nicht mehr der Staat nachweisen, dass Geld aus Straftaten stammt, sondern der Bürger, dass er sein Vermögen rechtmässig erworben hat. Die eherne Unschuldsvermutung des Strafrechts wird umgangen, indem Straftaten eben keine Rolle mehr spielen. Für die Konfiskation reicht es, dass Richter einen blossen Verdacht für begründet halten. Derzeit werden rechtstreue Bürger reihenweise von Wahlen ausgeschlossen, weil sie der falschen Partei angehören und dies angeblich den Verdacht begründet, sie seien Verfassungsfeinde. Künftig können dieselben dann wohl um ihren Besitz gebracht werden.

Vermögenstransfer ins Ausland

Klingbeils Enteignungsfantasien kommen nicht von ungefähr, weil seine SPD mit der Linkspartei konkurriert, die im Berliner Wahlkampf die Enteignung von Wohnungseigentümern zum Hauptthema erkoren hat. Ob die Union die Kraft hat, sich ihm zu widersetzen, bleibt abzuwarten. Anders als in der Schweiz mit ihren wechselnden Konstellationen hat sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) per Brandmauer auf Gedeih und Verderb an die SPD gekettet, die ihm seither die Regierungspolitik diktiert. Eine Wirtschaftswende ist nach acht Jahren Stagnation misslungen. Enteignungsdrohungen machen die Lage nicht besser, sondern ermuntern Leistungsträger eher zu Vermögenstransfer ins Ausland und Auswanderung. Dabei müssen sie hoffen, nicht an der Grenze wegen strafbarer Geldwäsche festgesetzt zu werden.

Stefan Homburg ist Professor für Öffentliche Finanzen an der Leibniz-Universität Hannover und war dort bis 2021 Direktor des gleichnamigen Instituts.

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