Dieses Statement hielt Staatssekretär Markus Mäder an der Medienkonferenz zur Neutralitätsinitiative am 11. August 2026.
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Herr Botschafter
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich erläutere etwas näher die Bedeutung der internationalen Kooperation und die sicherheitspolitischen Folgen bei einer Annahme der Initiative – konkret die Auswirkungen von Absatz 2) der Artikel 54a auf die Sicherheitspolitik der Schweiz – ich zitiere aus dem Initiativtext: «Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.»
© KEYSTONE / PETER SCHNEIDER
Die Bedrohungen und Gefahren wandeln sich rasch, befeuert von internationalen Spannungen und technologischen Fortschritten. Sie machen es deutlicher als früher: Die Schweiz kann sich nur dank internationaler Kooperation erfolgreich dagegen wehren.
Die sicherheitspolitische Kooperation findet in einem klaren Rahmen des Neutralitätsrechts statt. Es schliesst einen Beitritt zu einem Militärbündnis mit Beistandsverpflichtungen aus, ebenso Sachzwänge und Abhängigkeiten. Unsere Partner kennen diese Schranken und respektieren sie.
Innerhalb dieser Schranken arbeitet die Schweiz heute mit vielen fähigen Partnern zusammen, und sie profitiert enorm davon für ihre eigene Sicherheit. Die wichtigsten Partner sind die Nachbarstaaten, die Nato und die EU. Die Schweiz tauscht dabei Erfahrungen und Informationen aus und nimmt an Ausbildungen und an gemeinsamen Übungen teil.
Diese Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik ist seit Jahrzehnten eingespielte Praxis. Die deutlich verschärfte und unvorhersehbare Sicherheitslage erfordert, sie zu intensivieren. Diesen Kurs hat der Bundesrat vorgegeben.
Wie eingangs erwähnt, erlaubt die Initiative eine Kooperation mit Verteidigungsbündnissen jedoch erst, wenn ein Angriff auf die Schweiz erfolgt oder unmittelbar vorbereitet wird.
Das würde uns vor zwei Schwierigkeiten stellen: Erstens würden wir ohne Not darauf verzichten, unsere eigenen Mittel und Fähigkeiten durch die Zusammenarbeit zu verbessern. Mit einer solchen Einschränkung würden wir uns die Hände binden. Beispielsweise würde dies zu Auslegungsfragen und Unsicherheit führen, unter welchen Umständen welche Kooperation zulässig ist.
Und zweitens würde die Option erschwert, uns im äussersten Ernstfall gemeinsam mit Partnern zu verteidigen. Die Schweiz würde ihre Handlungsfreiheit verlieren.
Denn Verteidigung in Zusammenarbeit lässt sich nicht improvisieren, sondern muss gründlich vorbereitet sein. Sie setzt Interoperabilität voraus bei Rüstungsgütern, Planungsprozessen, Verfahren und Begriffen – aber vor allem auch: Vertrauen, basierend auf einem eingespielten und regelmässigen Austausch und auf der Bereitschaft zur Kooperation beider Seiten. Wo keine solchen Voraussetzungen geschaffen wurden, kann keine Zusammenarbeit stattfinden.
Diese Fähigkeit, mit Partnern zusammenzuarbeiten, kann dazu beitragen, einen Gegner von einem Angriff abzuhalten. Denn ein möglicher Angreifer muss damit rechnen, dass sich die Schweiz im äussersten Fall auch gemeinsam mit anderen verteidigen könnte. Auch diese abhaltende Wirkung würde die Initiative preisgeben.
Kurz: Mit der Initiative würden wir uns selbst erhebliche sicherheitspolitische Nachteile auferlegen.
Die Initiative verspricht mehr Sicherheit, doch ein starres Neutralitätsverständnis, so wie die Initiative es – anstelle der geltenden, bewährten Neutralitätspraxis – in der Verfassung verankern möchte, würde die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz schwächen – wohingegen wir sie stärken müssen. Zudem würde die Schweiz international ein Signal der Abschottung senden – in einer Zeit, in der wir noch viel stärker auf sicherheitspolitische Partner angewiesen sind.
Der Bundesrat empfiehlt die Initiative deshalb auch aus sicherheitspolitischen Gründen zur Ablehnung.