Die AfD-Fraktion im Bundestag hat Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erstattet. Anlass ist dessen Vorwurf, das AfD-Konzept der sogenannten Remigration sei «nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft». Die Fraktion teilte am Donnerstag mit, die Anzeige beziehe sich auf Merz’ Äusserungen während der Generaldebatte im Bundestag.
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Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, bezeichnete die Aussage des Kanzlers als «strafrechtlich relevant» und «vollkommen inakzeptabel». Seine Partei stehe «fest auf dem Boden des Grundgesetzes», erklärte der AfD-Politiker. Welche Straftatbestände die Fraktion Merz konkret vorwirft, geht aus dem Bericht nicht hervor.
Merz hatte die AfD am Mittwoch im Bundestag scharf angegriffen. Dabei ging es um die Forderung der Partei nach «Remigration». Der Kanzler argumentierte, Deutschland sei auf Beschäftigte mit ausländischem Pass angewiesen: Jeder sechste Beschäftigte im Handwerk habe einen solchen. Würde die AfD ihre Vorstellungen umsetzen, könnten nach seiner Darstellung unter anderem Handwerksbetriebe, Pflegeheime, Krankenhäuser und Gaststätten nicht mehr funktionieren.
Vor diesem Hintergrund bezeichnete Merz die von der AfD geforderte Remigrationspolitik als «ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft». Der Begriff «Remigration» wird innerhalb der AfD für eine deutlich verschärfte Rückführungspolitik verwendet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt entsprechende rechtsextremistische Konzepte als auf die Schaffung ethnisch definierter Gesellschaften und die Ausweisung von als «Volksfremde» betrachteten Menschen gerichtet.
Mit der Strafanzeige verlagert die AfD den politischen Streit über Merz’ Wortwahl nun auf die juristische Ebene. Ob die Ermittlungsbehörden einen Anfangsverdacht sehen und ein Verfahren einleiten, war zunächst offen.