Die Onlineplattform X von Elon Musk zieht gegen das Land Niedersachsen vor Gericht und wehrt sich gegen die behördliche Anordnung, einen Nutzerbeitrag mit der Losung «Alles für Deutschland» in Deutschland zu sperren oder zu löschen. Über die Klage der Betreiberfirma X Internet Unlimited Company (XIUC) verhandelt das Verwaltungsgericht Hannover heute, berichtet die Bild-Zeitung.
Godofredo A. Vásquez/AP/Keystone
«Gegenstand des Verfahrens ist ein Beitrag eines Nutzers, der die Losung ‹Alles für Deutschland› enthielt», teilte das Verwaltungsgericht mit. Nach Angaben der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung stammt der Beitrag vom ehemaligen Universitätsprofessor Stefan Homburg. Auch gegen ihn läuft wegen der Veröffentlichung ein Gerichtsverfahren.
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hatte X angewiesen, den Beitrag für Nutzer in Deutschland zu sperren oder zu entfernen. Nach Darstellung des Verwaltungsgerichts betrachtet die Behörde den Beitrag nach den Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages als unzulässig.
X hält dagegen. Die Betreiberfirma argumentiert, «dass die konkrete Verwendung der Losung im jeweiligen Kontext von der Meinungsfreiheit geschützt sein kann». Sie müsse deshalb nicht zwangsläufig unter Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs fallen, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe stellt. Zudem bestreitet X, dass die Medienanstalt unmittelbar gegen die Plattform vorgehen durfte. Nach Auffassung des Unternehmens hätte die Behörde zunächst den Verfasser des Beitrags auffordern müssen, diesen zu entfernen.
Die Losung war bereits Gegenstand anderer Strafverfahren. Der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke wurde wegen ihrer Verwendung zu Geldstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte entsprechende Urteile im August 2025.
Das Verfahren in Hannover berührt damit zwei Fragen: ob die konkrete Verwendung der Losung vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit erfasst sein kann und ob die Landesmedienanstalt X unmittelbar zur Sperrung verpflichten durfte. Darüber muss nun das Verwaltungsgericht entscheiden.