Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Wegen «Alles für Deutschland»: Elon Musk klagt gegen Bundesland Niedersachsen

Anhören ( 1 min )
KI-Stimme
Wegen «Alles für Deutschland»: Elon Musk klagt gegen Bundesland Niedersachsen
Wegen «Alles für Deutschland»: Elon Musk klagt gegen Bundesland Niedersachsen
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Die Onlineplattform X von Elon Musk zieht gegen das Land Niedersachsen vor Gericht und wehrt sich gegen die behördliche Anordnung, einen Nutzerbeitrag mit der Losung «Alles für Deutschland» in Deutschland zu sperren oder zu löschen. Über die Klage der Betreiberfirma X Internet Unlimited Company (XIUC) verhandelt das Verwaltungsgericht Hannover heute, berichtet die Bild-Zeitung.

Godofredo A. Vásquez/AP/Keystone
Elon Musk vor einem US-Gericht
Godofredo A. Vásquez/AP/Keystone

«Gegenstand des Verfahrens ist ein Beitrag eines Nutzers, der die Losung ‹Alles für Deutschland› enthielt», teilte das Verwaltungsgericht mit. Nach Angaben der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung stammt der Beitrag vom ehemaligen Universitätsprofessor Stefan Homburg. Auch gegen ihn läuft wegen der Veröffentlichung ein Gerichtsverfahren.

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hatte X angewiesen, den Beitrag für Nutzer in Deutschland zu sperren oder zu entfernen. Nach Darstellung des Verwaltungsgerichts betrachtet die Behörde den Beitrag nach den Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages als unzulässig.

X hält dagegen. Die Betreiberfirma argumentiert, «dass die konkrete Verwendung der Losung im jeweiligen Kontext von der Meinungsfreiheit geschützt sein kann». Sie müsse deshalb nicht zwangsläufig unter Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs fallen, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe stellt. Zudem bestreitet X, dass die Medienanstalt unmittelbar gegen die Plattform vorgehen durfte. Nach Auffassung des Unternehmens hätte die Behörde zunächst den Verfasser des Beitrags auffordern müssen, diesen zu entfernen.

Die Losung war bereits Gegenstand anderer Strafverfahren. Der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke wurde wegen ihrer Verwendung zu Geldstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte entsprechende Urteile im August 2025.

Das Verfahren in Hannover berührt damit zwei Fragen: ob die konkrete Verwendung der Losung vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit erfasst sein kann und ob die Landesmedienanstalt X unmittelbar zur Sperrung verpflichten durfte. Darüber muss nun das Verwaltungsgericht entscheiden.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 06.10.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.