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«Völlig krank»: Strafbefehl gegen Weltwoche-Kolumnistin Anabel Schunke – weil sie eine Filmszene auf Social Media teilte mit einem Hakenkreuz

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«Völlig krank»: Strafbefehl gegen Weltwoche-Kolumnistin Anabel Schunke – weil sie eine Filmszene auf Social Media teilte mit einem Hakenkreuz
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Das Amtsgericht Göttingen hat gegen die Journalistin und Weltwoche-Kolumnistin Anabel Schunke wegen eines auf Instagram verbreiteten Memes mit sichtbarem Hakenkreuz einen Strafbefehl über 9750 Euro erlassen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 130 Euro beantragt. «Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen verhängt», heisst es in dem von Schunke veröffentlichten Ausschnitt des Strafbefehls.

«Völlig krank»: Strafbefehl gegen Weltwoche-Kolumnistin Anabel Schunke – weil sie eine Filmszene auf Social Media teilte mit einem Hakenkreuz

Auslöser ist eine Instagram-Story vom April 2025. Schunke teilte darin ein Meme mit einer Szene aus dem Film «American History X». Das Bild zeigt einen Neonazi, der sich den Kopf rasieren lässt; auf seinem Oberarm ist ein Hakenkreuz tätowiert. Darüber steht auf Englisch: «liberal women after a long day of vandalizing teslas». Das Meme bezog sich auf damalige Proteste gegen Tesla und dessen Eigentümer Elon Musk sowie Beschädigungen von Fahrzeugen des Konzerns.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen leitete wegen des sichtbaren Hakenkreuzes Ermittlungen wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. «Das Hakenkreuz ist ein nationalsozialistisches Kennzeichen», hatte die Behörde bereits 2025 erklärt. «Die öffentliche Verbreitung ist verboten.» Gemeldet worden war der Beitrag nach Angaben der Staatsanwaltschaft von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt.

Schunke kündigte Einspruch gegen den Strafbefehl an. Sie bezeichnete die Summe als «völlig krank» und erklärte, ihr Anwalt gehe davon aus, dass das Verfahren straffrei enden müsse. Nach Paragraf 86a des deutschen Strafgesetzbuchs kann die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Ausnahmen gelten unter anderem für Kunst und Berichterstattung. Der Bundesgerichtshof sieht zudem keinen Straftatbestand, wenn eine Darstellung «in offenkundiger und eindeutiger Weise» die Gegnerschaft zur betreffenden Ideologie ausdrückt. Ob eine solche Ausnahme bei Schunkes Meme greift, dürfte nun Gegenstand des Verfahrens werden.

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