Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) fordern ein Verbotsverfahren gegen die AfD und wollen dabei vor allem deren völkisch ausgerichtete Landesverbände ins Visier nehmen. Wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt schreiben die beiden Politiker in einem gemeinsamen Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: «Wir plädieren aufgrund unserer persönlichen Überzeugung noch einmal eindringlich für eine baldmöglichste Einleitung eines Verbotsverfahrens, mit einem Fokus auf die eindeutig völkischen Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.»
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Pistorius und Özdemir halten ein solches Verfahren für rechtlich möglich, ausreichend belegt und verfassungsrechtlich geboten. Dabei unterscheiden sie ausdrücklich zwischen einer deutschnationalen und einer völkischen Strömung innerhalb der AfD. Der deutschnationale Teil könne unter Umständen mit dem Grundgesetz vereinbar sein und müsse deshalb politisch bekämpft werden. Der völkische Teil stelle dagegen nach ihrer Darstellung die Grundlagen der Verfassung in Frage und verachte die Demokratie.
Eine rein politische Auseinandersetzung mit dieser Strömung halten die beiden für unzureichend. «Denn die AfD wird auch zukünftig alles daransetzen, den völkischen Teil ihrer Partei zu verschleiern, die Haltung ihrer völkischen Protagonisten zu relativieren oder umzudeuten», schreiben sie. Über ein Verbot müsste letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen entsprechenden Antrag können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen.
Der Vorstoss fällt mitten in die Debatte über den Umgang mit der AfD. Vor allem Politiker der Union lehnen ein Verbotsverfahren derzeit ab. Zuletzt hatten dagegen mehr als 1000 Juristen in einem offenen Brief ein Vorgehen gegen die Partei wegen mutmasslicher Verstösse gegen die Menschenwürde verlangt. Pistorius und Özdemir erhöhen nun den politischen Druck – und richten den Blick ausdrücklich auf die AfD-Landesverbände in vier ostdeutschen Bundesländern.