Der ehemalige deutsche Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat sich vor Gericht erfolgreich gegen eine Berichterstattung von Correctiv gewehrt. Das Landgericht Berlin II untersagte dem Medienunternehmen, den Eindruck zu erwecken, zu Guttenberg habe sich für eine punktuelle Zusammenarbeit von Union und AfD oder eine von der AfD tolerierte Minderheitsregierung ausgesprochen. Dies berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
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Nach Auffassung des Gerichts hatte Correctiv zu Guttenberg «verkürzt und verzerrend zitiert». Der Ex-Politiker habe «an keiner Stelle» eine von der AfD tolerierte Minderheitsregierung oder eine parlamentarische Zusammenarbeit mit der Partei als vorzugswürdiges Modell vertreten. Eine derart verkürzte Darstellung sei unzulässig, wenn dadurch «ein nach der negativen Seite entstelltes Bild» entstehe.
Correctiv hatte den beanstandeten Artikel vom 26. Juni bereits mehrfach geändert und eine Gegendarstellung zu Guttenbergs mit Korrekturen an sieben Stellen veröffentlicht.
Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels erklärte, das Gericht habe die Darstellung in einem Absatz als unvollständig beurteilt. Man werde sie korrigieren und prüfen, ob Correctiv gegen die Entscheidung vorgehe.
Zu Guttenbergs Anwalt Christian Schertz warf Correctiv dagegen das «Entstellen und Verfälschen von Aussagen aus ideologischen Gründen» vor. Das Landgericht habe dem Medium ein «vernichtendes Zeugnis» ausgestellt.