Verurteilte Straftäter sind in Berlin vorerst auf freiem Fuss geblieben, weil der Staatsanwaltschaft die vorgeschriebenen Briefumschläge für Ladungen zum Haftantritt ausgegangen sind. Wie die Berliner Zeitung berichtet, konnte die Behörde deshalb wochenlang entsprechende Schreiben nicht verschicken.
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft bestätigte den Engpass. In der für die Strafvollstreckung zuständigen Hauptabteilung sei es zu einem «kurzzeitigen Lieferengpass» bei den gelben Umschlägen gekommen, teilte Sprecher Alan Bauer mit. Wie viele Verurteilte betroffen waren, ist nicht bekannt. Wegen der nach Behördenangaben überschaubaren Dauer des Problems sei darüber keine Statistik geführt worden.
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Hintergrund ist eine Änderung der bundesweiten Vorschriften für amtliche Zustellungen. Das Bundesjustizministerium hatte im März 2025 neue Vorgaben für Zustellungsurkunden und Umschläge beschlossen. Die Verordnung trat im August 2025 in Kraft, alte Vordrucke durften während einer Übergangsfrist noch bis Ende Juli 2026 verwendet werden. Die Behörden hatten damit rund sechzehn Monate Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft wurden neue Zustellungsurkunden rechtzeitig beschafft. Bei den dazugehörigen Umschlägen reichte der Vorrat jedoch nicht lange. «Die Menge der beschafften neuen Umschläge war aufgrund des unerwartet hohen Bedarfes in der Vollstreckung leider bereits nach zwei Wochen aufgebraucht», erklärte Bauer. Die Nachbestellung habe sich wegen Lieferengpässen verzögert, da offenbar auch andere Behörden gleichzeitig Bedarf angemeldet hätten.
Die Folgen waren ungewöhnlich konkret: Ohne den vorgeschriebenen Umschlag konnten Ladungen zum Strafantritt nicht ordnungsgemäss zugestellt werden. Verurteilte mussten sich deshalb zunächst nicht im Gefängnis melden, während vorhandene Haftplätze ungenutzt blieben. Inzwischen wurden weitere Umschläge beschafft. Mitarbeiter der Vollstreckungsstelle berichteten der Zeitung allerdings, die gelieferte Menge reiche weiterhin nicht aus.