Ein in der Schweiz eingebürgerter IS-Anhänger plante Terroranschläge in Frankreich und führte von Yverdon-les-Bains aus eine dschihadistische Gruppe. Seit seiner Festnahme 2017 sitzt er in Haft, 2021 entzog ihm das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Schweizer Staatsbürgerschaft. Gegen diesen Entscheid wehrte sich der heute 36-Jährige vor Gericht. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht den Passentzug bestätigt – fast zehn Jahre nach seiner Festnahme ist das Verfahren allerdings noch immer nicht endgültig abgeschlossen.
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Der in Bosnien-Herzegowina geborene Mann war im Jahr 2000 in der Schweiz eingebürgert worden und lebte lange in Yverdon-les-Bains. Nach Erkenntnissen der französischen Justiz führte er von dort eine Gruppe, die sich zum Islamischen Staat bekannte. Über einen verschlüsselten Nachrichtendienst rekrutierte er Personen, trat als «Emir» auf und bestimmte mögliche Anschlagsziele und Vorgehensweisen. Im Visier standen unter anderem Politiker, Staatsanwälte, Nachtklubs und Homosexuelle. Erwogen wurden Messer- und Sprengstoffanschläge sowie das Entgleisen von Zügen.
2017 wurde der Mann festgenommen. Im Januar 2021 verurteilte ihn ein Pariser Schwurgericht wegen der Planung von Anschlägen, insbesondere in Nizza, zu fünfzehn Jahren Gefängnis. Im Mai desselben Jahres entzog ihm das SEM das Schweizer Bürgerrecht. Seine terroristischen Aktivitäten hätten die Interessen und das Ansehen der Schweiz schwerwiegend beeinträchtigt.
Dann nahm der Fall eine juristisch entscheidende Wendung. Als das SEM den Passentzug verfügte, besass der Mann neben der Schweizer noch die bosnische Staatsbürgerschaft. Erst 2022 gab er den bosnischen Pass ab. Damit drohte er staatenlos zu werden, sollte ihm auch das Schweizer Bürgerrecht endgültig aberkannt werden. Das SEM sah darin einen Versuch, den Entzug nachträglich zu verhindern.
Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem SEM nun recht. Entscheidend sei, dass der Mann 2021 noch Doppelbürger gewesen sei. Die mögliche Staatenlosigkeit habe er später «aus eigenem Antrieb» herbeigeführt. Damit ist der vor fünf Jahren verfügte Entzug des Schweizer Passes erstmals gerichtlich bestätigt. Ein endgültiger Schlusspunkt ist allerdings weiterhin nicht gesetzt: Der verurteilte IS-Anhänger kann den Fall noch vor das Bundesgericht bringen.