Die SVP will die seit 2022 geltende Regelung abschaffen, die eine Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags per Selbsterklärung ermöglicht. SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel vertritt dazu eine angekündigte Motion der gesamten Nationalratsfraktion.
Nach geltendem Recht genügt grundsätzlich die Erklärung auf dem Zivilstandsamt, man sei fest davon überzeugt, dem anderen Geschlecht anzugehören. Die Gebühr beträgt 75 Franken; medizinische Nachweise sind nicht erforderlich.
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Auslöser ist der Streit im Frauen-FKK-Bereich des Berner Marzilibads. Mehrere Besucherinnen fühlten sich durch eine Transfrau gestört. Die Polizei führte den Mann hinaus. Später entschuldigte sich die Stadt und erklärte, die Person habe die geltenden Zugangsregeln erfüllt.
Fehr Düsel fordert Schutz vor Belästigung in Frauenbereichen: «Frauen sollen in geschützten Zonen ungestört sein können.» SP-Nationalrätin Tamara Funiciello warnt hingegen davor, die seit 2022 geltende Regelung zurückzunehmen, da dies Menschenleben gefährden würde.
Für die Einwände gegen ihre Position hat Funiciello diese Auskunft: «Statistisch gesehen ist die grösste Gefahr für Frauen und Transmenschen der Mann in ihren eigenen vier Wänden.» Frauen beschweren sich also über einen Konflikt im Freibad, und Funiciello erklärt ihnen, wo sie noch schlechter behandelt werden könnten. Bei dieser Feministin müssen Frauenrechte offenbar erst im grossen Stil verletzt werden, bevor Frauen mit der Forderung Gehör finden, Frauenrechte nicht zu verletzen.
Der Verweis auf häusliche Gewalt macht das andere Anliegen keineswegs unberechtigt. Funiciello behandelt das konkrete Problem der Intimsphäre von Frauen dennoch wie eine statistische Restgrösse. Anderswo geschieht Schlimmeres, also sollen diese Frauen ihre Beschwerden offenbar zurückstellen.
Mit derselben Ausrede liesse sich fast jede Forderung nach Schutz als unwichtig abtun. Funiciello benutzt das Leid misshandelter Frauen dazu, die Einwände anderer Frauen abzuwimmeln. Für eine Feministin ist das eine bemerkenswerte Verwendung weiblicher Gewalterfahrungen.
Zudem müssen Frauen niemanden für gewalttätig halten, um einen nach körperlichem Geschlecht getrennten Nacktbereich zu wünschen. Intimsphäre ist auch ohne drohende Straftat schützenswert. Eine Frau braucht keine Kriminalstatistik, um zu entscheiden, vor wem sie sich ausziehen will.
Auch die aufrichtig empfundene «weibliche Identität» eines Mannes beantwortet diesen Einwand nicht. Funiciello müsste erklären, weshalb dessen Selbstverständnis ausschlaggebend sein soll und das Schamgefühl der Besucherinnen zurückstehen muss. Stattdessen erwartet ihre Argumentation von vernünftigen Frauen vor allem, dass sie sich anpassen und den Mund halten. Offenbar sollen Frauen selbstbestimmt sein, solange sie zu den von Funiciello gebilligten Schlüssen kommen.
Beim Suizidargument wird aus dieser Bevormundung moralischer Druck. Funiciello sagt, Transmenschen hätten eine siebenmal höhere Suizidrate als Nichttransmenschen. Die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag per Selbsterklärung zu ändern, senke diese Rate: «Sie rettet also Leben.» Mit der genannten Zahl belegt sie das nicht. Eine erhöhte Suizidrate sagt für sich genommen nichts darüber aus, ob gerade das Schweizer Registerverfahren Suizide verhindert. Dafür müsste sie einen eigenen Nachweis liefern.
Selbst wenn die Änderung des Geschlechtseintrags per Selbsterklärung Suizide verhindern würde, wäre damit noch nicht entschieden, wer einen Frauen-Nacktbereich betreten darf. Auch die Intimsphäre der Besucherinnen verdient Schutz. Funiciello muss erklären, wie sie diesen Schutz sicherstellen will. Der Hinweis auf mögliche Suizide beantwortet diese Frage nicht. Frauen müssen nicht auf körperliche Privatsphäre verzichten, nur damit woke Politiker sich die Antwort sparen können.
Wer Funiciellos Suizidwarnung als letztes Wort im Streit um Frauenbereiche akzeptiert, macht aus Frauenrechten eine Lebensgefahr. Dann sollen diese Rechte weichen, weil ihre Verteidigung Menschenleben bedrohe. Ihre Preisgabe wird zur Rettungstat, das Beharren auf ihnen zum Vergehen. Ausgerechnet eine Feministin würde damit den Verzicht auf Frauenrechte zur Pflicht erheben. So kann man die Autorität eines Lebensretters für sich beanspruchen, während die Gegner mögliche Todesfälle zu verantworten haben.
Funiciello nennt die Auseinandersetzung eine «Scheindebatte». Gemeint ist offenbar: Diese Debatte soll es gar nicht geben. Der Konflikt soll geräuschlos verschwinden und die Sorgen der Frauen gleich mit. Nur war der Penis, an dem sich im Marzili ein ganzer Skandal aufrichtete, kein Scheinpenis.
Die SVP hat recht, eine Korrektur zu verlangen. Der Nationalrat sollte den Vorstoss unterstützen und zugleich klären, welche Ansprüche ein geänderter Registereintrag begründet. Eine Änderung des Registerrechts allein klärt allerdings noch nicht, wer Zugang zu Frauenbereichen erhalten soll. Dafür braucht es verlässliche Regeln zum Schutz körperlicher Privatsphäre.
Die SP kann dagegenargumentieren. Aber sie sollte endlich aufhören, ihre Geringschätzung vernünftiger Frauen für ein Argument zu halten. Wer Frauen ihre Beschwerden ausredet und ihnen dann Schuldgefühle wegen möglicher Suizide macht, bevormundet sie wie Untergebene.
Andrea Seaman ist Geschäftsführer von Bündnis Redefreiheit und Redaktor bei «Novo Argumente».