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Syrischer Messerstecher tötete 2018 einen Mann in Chemnitz – und wird vorzeitig aus der Haft entlassen. Von ihm gehe keine Gefahr mehr aus

Sechseinhalb Jahre ist es her, dass zwei Asylbewerber den 35-jährigen Daniel H. am Rande eines Stadtfestes in Chemnitz vor einer Sparkassen-Filiale mit einem Messer angriffen und töteten. Der Iraker Farhard A. setzte sich ins Ausland ab. Von ihm fehlt nach wie vor jede Spur. Der Syrer Alaa S. wurde im August 2019 wegen gemeinschaftlichen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

MATTHIAS RIETSCHEL / KEYSTONE
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MATTHIAS RIETSCHEL / KEYSTONE

Nun wird der Syrer vorzeitig entlassen. Die Begründung: Es würde von ihm keine Gefahr mehr ausgehen. Seine Sozial- und Kriminalprognosen seien positiv.

Wer dachte, dass es bei einer Haftstrafe auch um eine Bestrafung ginge und nicht nur darum, ob jemand eine günstige Sozialprognose habe, wird enttäuscht. Das deutsche Strafgesetzbuch sieht eine vorzeitige Entlassung nach zwei Dritteln der Haftzeit vor, «wenn die Freilassung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortbar ist.», heisst es hierzu in der Sächsischen Zeitung. Überdies müssten die Richter bei der Entscheidung die Persönlichkeit des Täters, sein Vorleben, die Tatumstände, sein Verhalten im Gefängnis und dessen Lebensverhältnisse berücksichtigen.

Wir erinnern uns: Kurz nach der Messerattacke auf Daniel H. kam es zu Unruhen und Demonstrationen in Chemnitz. Auch Neonazis mischten mit. Schnell war die Rede von Hetzjagden auf Ausländer. Der vermeintliche Beweis: eine kurze Videosequenz, die von einem Account mit dem Namen «Antifa Zeckenbiss» auf Twitter hochgeladen worden war. Unter dem Namen «Wir sind mehr» wurde daraufhin ein grosses «Konzert gegen rechts» veranstaltet. Die eigentliche Tat geriet im Zuge des «Kampfes gegen rechts» in Vergessenheit. Am Ende waren viele so verwirrt, dass sie dachten, zwei Deutsche hätten einen Ausländer getötet und nicht zwei Asylbewerber einen Deutschen.

Sowohl Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer als auch der damalige Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maassen schalteten sich ein und bestritten, dass es zu Hetzjagden auf Ausländer in Chemnitz gekommen sei. Auch Zeugen, die auf dem Video zu sehen waren, meldeten sich und stellten die Situation anders dar. Es half alles nichts. Selbst die Kanzlerin verbreitete die Hetzjagd-Lüge. In der Folge musste der ohnehin ungeliebte Maassen, der sich unter anderem weigerte, die AfD zum Fall für den Verfassungsschutz zu erklären, seinen Platz räumen. Auf ihn folgte Thomas Haldenwang, der tat, wie ihm geheissen war. Maassen wurde zum Ausgestossenen, während Kretschmer noch einmal davonkam.

Heute wissen wir, dass es in der Form tatsächlich nie Hetzjagden in Chemnitz gegeben hat. 2024 wurde das dazugehörige Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Maassen wurde dennoch nie rehabitiliert. Auf ein Konzert für die Opfer der Zuwanderung wartet man bis heute vergebens. In einem solchen Land wundert man sich dann auch nicht mehr, wenn Messerstecher wie Alaa S. vorzeitig aus der Haft entlassen werden.

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