Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Streit um Politiker-Beleidigung: Mann erhält 800-Euro-Strafbefehl wegen Facebook-Kommentar über Grünen-Politikerin

Anhören ( 1 min )
KI-Stimme
Streit um Politiker-Beleidigung: Mann erhält 800-Euro-Strafbefehl wegen Facebook-Kommentar über Grünen-Politikerin
Streit um Politiker-Beleidigung: Mann erhält 800-Euro-Strafbefehl wegen Facebook-Kommentar über Grünen-Politikerin
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Das Amtsgericht Westerburg hat gegen einen Mann einen Strafbefehl über 800 Euro erlassen, weil er die Grünen-Kommunalpolitikerin Hanna Hüwe auf Facebook beleidigt haben soll. Anlass ist der Kommentar «Ist der Pony rund und bunt, ist der Stammbaum meistens rund», den der Beschuldigte am 30. April unter einem Beitrag Hüwes veröffentlicht haben soll. Der Strafbefehl ist allerdings nicht rechtskräftig, berichtet das Portal Apollo News.

JENS MEYER / KEYSTONE
Claudia Roth am Bundesparteitag der Gruenen in Erfurt (Symbolbild)
JENS MEYER / KEYSTONE

Gerichtsdirektor und Medienreferent Ingo Buss bestätigte Apollo News, dass der Betroffene Einspruch eingelegt habe. Damit ist über den Vorwurf noch nicht abschliessend entschieden. Ein Termin für eine Verhandlung steht laut Buss bislang nicht fest. Dass Buss Direktor und Mediensprecher des Amtsgerichts ist, geht auch aus den offiziellen Angaben der rheinland-pfälzischen Justiz hervor.

Nach dem Apollo News vorliegenden Strafbefehl wertete das Gericht die Äusserung als Beleidigung. Der Mann soll sie veröffentlicht haben, «um das Opfer in seiner Ehre herabzusetzen». Ob diese strafrechtliche Bewertung Bestand hat, wird wegen des Einspruchs nun im weiteren Verfahren zu klären sein.

Der Fall reiht sich in eine Serie von Gerichtsverfahren über die Grenzen zulässiger Kritik an Politikern in sozialen Netzwerken ein. Erst kürzlich hob das Oberlandesgericht Celle nach Angaben von Apollo News die Verurteilung eines Mannes auf, der den Grünen-Bundestagsabgeordneten Janosch Dahmen auf X als «Lappen» bezeichnet hatte. Zuvor hatten das Amtsgericht Springe und das Landgericht Hannover den Mann wegen Beleidigung verurteilt.

Das Oberlandesgericht beanstandete gemäss dem Bericht insbesondere die Abwägung zwischen Ehrschutz und Meinungsfreiheit. Die Vorinstanz sei «ohne hinreichende Abwägung mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit» von einer strafbaren Beleidigung ausgegangen.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 06.10.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.