Das Amtsgericht Westerburg hat gegen einen Mann einen Strafbefehl über 800 Euro erlassen, weil er die Grünen-Kommunalpolitikerin Hanna Hüwe auf Facebook beleidigt haben soll. Anlass ist der Kommentar «Ist der Pony rund und bunt, ist der Stammbaum meistens rund», den der Beschuldigte am 30. April unter einem Beitrag Hüwes veröffentlicht haben soll. Der Strafbefehl ist allerdings nicht rechtskräftig, berichtet das Portal Apollo News.
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Gerichtsdirektor und Medienreferent Ingo Buss bestätigte Apollo News, dass der Betroffene Einspruch eingelegt habe. Damit ist über den Vorwurf noch nicht abschliessend entschieden. Ein Termin für eine Verhandlung steht laut Buss bislang nicht fest. Dass Buss Direktor und Mediensprecher des Amtsgerichts ist, geht auch aus den offiziellen Angaben der rheinland-pfälzischen Justiz hervor.
Nach dem Apollo News vorliegenden Strafbefehl wertete das Gericht die Äusserung als Beleidigung. Der Mann soll sie veröffentlicht haben, «um das Opfer in seiner Ehre herabzusetzen». Ob diese strafrechtliche Bewertung Bestand hat, wird wegen des Einspruchs nun im weiteren Verfahren zu klären sein.
Der Fall reiht sich in eine Serie von Gerichtsverfahren über die Grenzen zulässiger Kritik an Politikern in sozialen Netzwerken ein. Erst kürzlich hob das Oberlandesgericht Celle nach Angaben von Apollo News die Verurteilung eines Mannes auf, der den Grünen-Bundestagsabgeordneten Janosch Dahmen auf X als «Lappen» bezeichnet hatte. Zuvor hatten das Amtsgericht Springe und das Landgericht Hannover den Mann wegen Beleidigung verurteilt.
Das Oberlandesgericht beanstandete gemäss dem Bericht insbesondere die Abwägung zwischen Ehrschutz und Meinungsfreiheit. Die Vorinstanz sei «ohne hinreichende Abwägung mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit» von einer strafbaren Beleidigung ausgegangen.