Die neuen Verträge mit der EU könnten stärker in die Schweizer Steuerpolitik eingreifen als bisher öffentlich diskutiert. Die Rechtswissenschafter Peter Hongler und Ralf Imstepf von der Universität St. Gallen warnen in der NZZ vor einem «steuerpolitischen Souveränitätsverlust», weil die Schweiz in bestimmten Bereichen das EU-Beihilferecht übernehmen soll. Imstepf wurde vergangene Woche für die Mitte-Partei ins Bundesgericht gewählt.
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Im Zentrum steht das Beihilferecht, das staatliche Begünstigungen einzelner Unternehmen begrenzt. Die Schweiz soll die entsprechenden EU-Regeln beim Luft- und Landverkehr sowie beim geplanten Stromabkommen übernehmen. Dabei geht es nicht nur um direkte Subventionen. Auch Steuerbefreiungen oder Steuererleichterungen können als staatliche Beihilfen gelten.
«Werden die EU-Verträge angenommen, müssen der Bund, die Kantone und die Gemeinden bei der Erarbeitung von neuem Steuerrecht stets auch das EU-Beihilferecht beachten», sagt Hongler. Betroffen sein könnten etwa Steuerbefreiungen für Elektrizitätswerke oder Verkehrsbetriebe sowie Sonderregelungen bei der Mehrwertsteuer. Entscheidend wäre, ob einzelne Unternehmen selektiv gegenüber Konkurrenten bevorzugt werden.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft bestätigt, dass Steuererleichterungen grundsätzlich als Beihilfe gelten können. Voraussetzung sei allerdings eine «selektive» Begünstigung, welche Wettbewerb und Handel im Geltungsbereich der drei Abkommen beeinträchtige. Zudem bestünden Ausnahmen.
Hongler hält gerade den Begriff der Selektivität für problematisch. Dieser sei unscharf und werde vom Europäischen Gerichtshof unterschiedlich ausgelegt. Überwachen soll die Regeln künftig eine neue Schweizer Beihilfekammer. Hongler warnt vor einer schrittweisen Ausweitung ihrer Zuständigkeit auf weitere Branchen. Damit könnte das EU-Beihilferecht langfristig über die zunächst erfassten drei Sektoren hinaus Auswirkungen auf die schweizerische Steuerpolitik entfalten.