Ein 60-jähriger Hamburger muss 1200 Euro Geldstrafe zahlen, nachdem er im Internet den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gebilligt und dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj den Tod gewünscht haben soll. Das berichtet der Norddeutsche Rundfunk (NDR).
Auf der Plattform X soll der Mann geschrieben haben, er sei optimistisch, dass sich der russische Geheimdienst auch um «russophoben Unrat» kümmere. Ausserdem soll er erklärt haben, er würde sich freuen, wenn Selenskyj aufgehängt werde.
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Wegen der Beiträge erhielt der 60-Jährige einen Strafbefehl über 1200 Euro. Dagegen legte er zunächst Einspruch ein. Vor dem Amtsgericht Hamburg wollte er nicht sagen, ob die Beiträge tatsächlich von ihm stammten. Er betonte jedoch, er habe keinesfalls einen Angriffskrieg billigen wollen.
Der Richter machte ihm wenig Hoffnung auf einen Freispruch. Solche Fälle seien in Hamburg längst entschieden, erklärte er laut NDR. Wer den russischen Angriffskrieg öffentlich billige und damit den öffentlichen Frieden störe, mache sich strafbar. Der Richter wies den Mann zudem darauf hin, dass ein weiteres Verfahren für ihn teurer werden könnte. Daraufhin zog der 60-Jährige seinen Einspruch zurück. Der Strafbefehl wurde damit rechtskräftig.
In Deutschland kann die öffentliche Billigung eines Angriffskrieges tatsächlich strafbar sein. Grundlage ist Paragraf 140 des Strafgesetzbuches. Er erfasst die öffentliche Billigung bestimmter schwerer Straftaten, wenn die Äusserung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Über weitere Vorschriften kann darunter auch das Verbrechen der Aggression fallen, also das Führen eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges. Dafür drohen bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.