Nach dem Sechsfachmord in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade erhebt eine Recherche neue Fragen zur möglichen Mitwisserschaft zweier Frauen und zum Umgang der Ermittlungsbehörden mit dem Fall. Das Portal Nius beruft sich auf Ermittlungsakten, Vernehmungsprotokolle und einen vorläufigen Polizeibericht. Darin heisst es über die Lebensgefährtin des Täters: «Aus Sicht des Unterzeichners kann eine Tatbeteiligung oder Tatplanung durch Frau Ö. nicht ausgeschlossen werden.»
Kai Moorschlatt/DPA/Keystone
Der türkische Staatsbürger Fatih Gazioglu hatte am 29. Juni sechs Menschen in der Einrichtung erschossen. Hintergrund war gemäss dem Bericht die Entscheidung der Behörden, ihm seine Tochter zu entziehen, nachdem das Kind durch Schütteln schwere Hirnblutungen erlitten hatte. Gazioglu war laut Nius ausreisepflichtig. Einen Monat nach der Tat nahm er sich in Untersuchungshaft das Leben.
Die Polizei rekonstruierte gemäss dem Bericht auch das Verhalten seiner Lebensgefährtin Enise Ö. und der späteren Fluchtwagenfahrerin Sylvia S. Im vorläufigen Abschlussbericht würden beide als Mitbeschuldigte geführt. Ö. soll während der Tat eine bereits tödlich verletzte Frau zu Boden gestossen und mehrfach geschlagen haben. Ein Ermittler hielt fest, es sei «nicht sicher», dass von ihr keine Gefahr für Dritte ausgehe. Die Staatsanwaltschaft teilte Nius dennoch mit, gegen sie bestehe mangels dringenden Tatverdachts kein Haftbefehl.
Auch an der Darstellung von Sylvia S., sie sei vom Täter als Geisel zur Flucht gezwungen worden, äussert der Bericht Zweifel. Frühere Nachrichten Gazioglus an sie enthielten Gewaltandrohungen. Beide Frauen befinden sich laut Nius auf freiem Fuss.
Politische Brisanz erhält der Fall durch Sylvia S.’ Schwiegersohn Deniz Kurku, SPD-Landtagsabgeordneter und niedersächsischer Migrationsbeauftragter. Polizeiliche Auswertungen sollen darauf hindeuten, dass S. erwog, ihn einzuschalten. Kurku hatte dagegen erklären lassen, er habe den Täter nicht gekannt und sei in die vorausgegangenen Auseinandersetzungen nicht involviert gewesen. Die von Nius erhobenen weitergehenden Vorwürfe einer politischen Einflussnahme sind damit nicht belegt.