Die deutsche Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman fordert eine Abstimmung im Bundestag über die Aufnahme des Schutzes queerer Menschen ins Grundgesetz. Gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe erklärte Ataman: «Queere Menschen sind die einzige Gruppe, die im Nationalsozialismus systematisch ermordet wurde, und trotzdem bis heute nicht in der Verfassung geschützt werden.»
SOEREN STACHE / KEYSTONE
Ataman zeigte sich überzeugt, dass bei einer Abstimmung ohne Fraktionszwang die notwendige Zweidrittelmehrheit der Bundestagsabgeordneten für den Schutz der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt stimmen würde. Hintergrund ist die Absage der Union an eine entsprechende Erweiterung des Grundgesetzes.
Der neue Unions-Fraktions-Vorsitzende Thorsten Frei (CDU) hatte sich am Wochenende gegen ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität in der Verfassung ausgesprochen. Den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt könne er nachvollziehen, eine Änderung halte er jedoch nicht für erforderlich. «Das würde unsere Verfassung überfrachten», sagte Frei.
Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verbietet derzeit Benachteiligungen unter anderem wegen Geschlecht, Abstammung, Herkunft, Sprache, Glauben sowie religiöser oder politischer Anschauungen. Auch Menschen mit Behinderungen werden ausdrücklich genannt. Die sexuelle Identität ist nicht aufgeführt.
Nach einem tödlichen Anschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day verdienten die Betroffenen laut Ataman «mehr als nur Lippenbekenntnisse». Sie verwies zudem auf zahlreiche Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle, wonach Menschen wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität Diskriminierung erlebten. Neben einer Verfassungsänderung verlangt sie von der Bundesregierung, den Aktionsplan für queeres Leben weiterzuführen.