825 Euro Geldstrafe in 55 Tagessätzen für die «Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen». So lautet die Strafe für den Rentner Stefan Niehoff, der durch das Posten des Schwachkopf-Memes (inklusive Hausdurchsuchung) bekannt geworden war. Sein Anwalt, Marcus Pretzell, kündigte bereits an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Um das besagte Schwachkopf-Meme ging es bei dieser Verhandlung auch gar nicht mehr. Die Ermittlungen hierzu waren bereits zuvor eingestellt worden. Stattdessen warf die Staatsanwaltschaft dem Rentner nun sechs andere Postings auf X vor, die er zum Teil nicht einmal selbst verfasst, sondern nur geteilt hatte, wobei zwei der sechs Punkte zu Beginn der Verhandlung fallen gelassen wurden.
Interessant ist, dass diese Postings allesamt erst gesammelt wurden, nachdem die Hausdurchsuchung wegen des Habeck-Memes stattgefunden hatte. Gemäss dem Nachrichtenportal Nius soll ein Artikel über Niehoff im Stern die Staatsanwaltschaft zu weiteren Ermittlungen veranlasst haben. So schrieb der Stern in diesem Artikel unter anderem über ein Hitler-Bild, das Niehoff verbreitet haben soll.
Tatsächlich postete Niehoff diese Bilder allerdings nicht, um Hitler oder den Nationalsozialismus zu glorifzieren, sondern um vor totalitären Methoden, ähnlich denen im Dritten Reich, zu warnen. Man mag diese Vergleiche geschmacklos oder überzogen finden, aber sie sind nicht als Ausdruck einer verfassungsfeindlichen rechtsextremen Gesinnung zu werten.
Vielmehr ging es Niehoff augenscheinlich um Kritik – an der Kirche, den Grünen oder auch der heutigen Antifa und deren Methoden. So teilte er beispielsweise die bekannte Zeichnung, auf der ein Mann mit Hakenkreuzbinde und Schlagstock und ein Mann mit einem schwarzen Kapuzenpullover mit der Aufschrift «Antifa», einem Schlagstock und einer Armbinde mit den Worten «Then» und «Now» miteinander verglichen werden. Beide Figuren schlagen auf einen anderen Mann ein, der mit einem T-Shirt bekleidet ist, auf dem «Free Speech» steht. In diesem Fall wurde Niehoff das gezeigte Hakenkreuz zum Verhängnis.
Es sei ein «abstraktes Gefährdungsdelikt» so Richter Patrick Keller in seiner Urteilsbegründung. «Wir sind nicht die, die Gesetze erlassen. Ihnen muss klar sein, dass wir Gesetze auch nicht immer gut finden.» Entscheidend sei, ob die «kritische Verwendung auf Anhieb zu erkennen» sei. Dies sei hier nicht der Fall.
Man kann sich nur wundern, mit welchem Engagement der Staat gegen bis dato unbescholtene Bürger vorgeht, während im Asylrecht und in Bezug auf die öffentliche Sicherheit zunehmendes Chaos in Deutschland herrscht. Da hilft es auch nicht, wenn einem Juristen die Floskel «Es gibt kein Recht im Unrecht» rauf und runter beten. Ab einem gewissen Zeitpunkt hat man als Bürger einfach das Gefühl, dass der Staat einmal ganz dringend seine Prioritäten überdenken sollte.
Solange hier syrische Grossfamilien mit mehr als 150 Straftaten auf dem Kerbholz herumlaufen dürfen und nicht abgeschoben werden, solange die Kirche das geltende Asylrecht mit dem Kirchenasyl aushebelt, solange man nicht einmal drei Somalier, die ganz offensichtlich ihre Papiere gefälscht haben, an der Einreise hindern kann, tut sich der Staat mit solchen Alibiveranstaltungen jedenfalls keinen Gefallen.
Der Bürger hat auch so schon oft genug den Eindruck, dass hier nur noch Exempel an jenen statuiert werden, bei denen entweder etwas zu holen ist, weil sie über so etwas wie eine bürgerliche Existenz verfügen, oder die es ganz generell wagen, genau diese Missstände anzuprangern.
Am Ende sorgt all das jedoch nicht dafür, dass dieses Land besser und sicherer, sondern nur ein ganzes Stück totalitärer wird. Und dann hatte Stefan Niehoff wohl gar nicht so unrecht mit seinen Memes.