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«Religiöse Befangenheit darf nicht sein»: Aargauer Grossrat will Kopftuchverbot in der Verwaltung

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«Religiöse Befangenheit darf nicht sein»: Aargauer Grossrat will Kopftuchverbot in der Verwaltung
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Der Aargauer Grosse Rat will Staatsangestellten das Tragen auffällig religiös geprägter Kleidungsstücke und Symbole während der Arbeit verbieten. Das Kantonsparlament überwies am Dienstag eine entsprechende Motion mit 71 zu 62 Stimmen. Betroffen wären unter anderem Lehrpersonen und Verwaltungsangestellte, berichtet die Aargauer Zeitung.

EVELYN DENICH / KEYSTONE
Mädchen mit Kopftuch in einer Einkaufsstrasse (Symbolbild)
EVELYN DENICH / KEYSTONE

Die Motionäre aus EDU, SVP, Mitte und FDP begründen den Vorstoss mit der religiösen Neutralität des Staates. «Der Anschein einer religiösen Befangenheit darf nicht sein», sagte FDP-Grossrat Tim Voser in der Debatte. EDU-Grossrat Roland Haldimann argumentierte, Staatsangestellte sollten den neutralen Staat und nicht ihre persönliche religiöse Haltung repräsentieren.

Auslöser der Debatte war unter anderem eine Dozentin der Fachhochschule Nordwestschweiz, die mit Kopftuch unterrichtete. Der Vorstoss richtet sich allerdings nicht ausdrücklich nur gegen muslimische Kopfbedeckungen, sondern generell gegen auffällig religiös geprägte Kleidung und Symbole.

Die Ratslinke widersprach. SP-Grossrat Stefan Dietrich sprach von einer «Phantomdebatte» und stellte die Frage, wie viele Fälle bekannt seien, in denen religiöse Kleidung die korrekte Arbeit von Staatsangestellten beeinträchtigt habe. Auch innerhalb der Mitte gab es Vorbehalte. Grossrätin Edith Saner verwies auf schwierige Abgrenzungsfragen etwa bei Kreuzen, religiösen Tätowierungen oder anderen äusseren Merkmalen.

Der Regierungsrat hatte die Motion abgelehnt und wollte sie lediglich als Postulat entgegennehmen, um zunächst die rechtlichen Fragen zu prüfen. Die Motionäre hielten jedoch am verbindlicheren Auftrag fest. Nun muss die Regierung eine gesetzliche Regelung ausarbeiten. Nach Angaben von Regierungsrat Markus Dieth könnte dafür sogar eine Änderung der Kantonsverfassung erforderlich werden.

Muslimische Organisationen kritisieren den Entscheid. Der Verband Aargauer Muslime sieht in Kleidungsverboten einen Eingriff in die persönliche und religiöse Selbstbestimmung. Der Beschluss folgt nur wenige Wochen auf einen weiteren Entscheid des Grossen Rates: Ende August überwies das Parlament bereits eine Motion für ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter sechzehn Jahren.

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