Vier Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil des Bezirksgerichts Zürich rollt das Zürcher Obergericht den aufsehenerregendsten Wirtschaftsstrafprozess der jüngeren Schweizer Geschichte neu auf.
Dem ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und seinem Geschäftspartner Beat Stocker werden gewerbsmässiger Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung sowie verdeckte Schattenbeteiligungen bei Firmenübernahmen vorgeworfen.
Ergänzt wird das Dossier durch den berüchtigten Spesenskandal um private Klub- und Cabaret-Besuche auf Bankkosten. Erstinstanzlich war Vincenz zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
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Der Auftakt am ersten Verhandlungstag gehörte ganz den Verteidigerteams. Im vollbesetzten Gerichtssaal forderten die Anwälte von Vincenz und Stocker eine sofortige Verfahrenseinstellung. Sie argumentierten, sämtliche mutmasslichen Delikte seien längst verjährt, da für den Fristenlauf der erste Moment des eingetretenen Schadens massgebend sei.
Am zweiten Verhandlungstag stellte das Obergericht rasch klare Verhältnisse her. Es wies sämtliche Einstellungsanträge und Beweisverwertungsverbote der Verteidigung ab mit der Begründung, man habe keine neuen Argumente gehört.
In der anschliessenden Befragung zeigte sich der einst so leutselige Topbanker ausgesprochen schmallippig. Zu seinen gegenwärtigen Vermögensverhältnissen verweigerte Vincenz die Auskunft und bestätigte lediglich seinen neuen Wohnsitz im Tessin.
Bezüglich der umstrittenen Spesen blieb er bei seiner bisherigen Linie und verteidigte Tinder-Dates sowie Barbesuche als geschäftlich motivierte Erkundungen. Jegliche persönliche Bereicherung bei den Firmenübernahmen stritt er weiterhin ab.
Der Prozess ist auf zwei Wochen angesetzt. Ein Urteil wird im Verlauf der nächsten Monate erwartet.