Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, verteidigt die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin und warnt zugleich vor einem Verbotsverfahren gegen die AfD. «Das war ein Ausdruck von Demokratie», sagt Papier der Zeitung Tagespost über die Nichtwahl der von der SPD vorgeschlagenen Juristin. Abgeordnete seien bei Richterwahlen ihrem Gewissen verpflichtet und müssten Kandidaten keineswegs bestätigen.
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Papier kritisiert allerdings die politische Praxis hinter dem Auswahlverfahren. Union, SPD, FDP und Grüne hätten über Jahrzehnte Vorschlagsrechte untereinander verteilt und Richterstellen faktisch Parteien zugeordnet. Diese Aufteilung entspreche inzwischen nicht einmal mehr den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag. Bedenken gegen Brosius-Gersdorf hätten nach seiner Auffassung bereits vertraulich im Wahlausschuss geklärt werden müssen.
Auch bei der Meinungsfreiheit sieht der ehemalige Gerichtspräsident Gefahren. Zwar dürften soziale Netzwerke keine rechtsfreien Räume sein. Die Beurteilung möglicher Beleidigungen oder Volksverhetzung dürfe jedoch nicht faktisch privaten Meldestellen und Plattformbetreibern überlassen werden. Papier befürchtet eine Praxis, bei der nicht mehr geltendes Recht, sondern subjektive Moralvorstellungen durchgesetzt würden. Dies könne die Meinungsfreiheit erheblich gefährden.
Von einem AfD-Verbotsverfahren rät Papier nach seinem derzeitigen Informationsstand ab. Einen entsprechenden Antrag hält er «für rechtlich eindeutig nicht begründbar». Die Debatte darüber sei zudem «politisch höchst unklug». Sie könne den Eindruck erwecken, ein politischer Konkurrent solle mit Hilfe des Rechts ausgeschaltet werden. Bereits in einem Interview mit dem Tagesspiegel im Juli hatte Papier erklärt, die rechtlichen Voraussetzungen für ein AfD-Verbot seien aus seiner Sicht schwer nachweisbar.
Grundsätzlich warnt Papier zugleich vor einem Vertrauensverlust des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht sei der «Schlussstein im Gewölbe des Rechtsstaats». Umso wichtiger sei es, seine Unabhängigkeit auch bei der Richterwahl dauerhaft gegen parteipolitische Einflussnahme abzusichern.