Frühere Terminversäumnisse von Bürgergeld-Empfängern werden bei Sanktionen nach der neuen Grundsicherung nicht berücksichtigt. Dies berichtet Bild. Seit der Ablösung des Bürgergelds am 1. Juli beginnt die Zählung für alle Bezieher bei null.
Bereits verhängte Sanktionen werden zwar noch vollstreckt, frühere Verstösse zählen aber nicht für die neue Sanktionsstufe. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigte, dass dies unmittelbar aus dem Gesetz folge.
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Nach der neuen Regelung bleibt das erste Meldeversäumnis ohne finanzielle Folgen und wird lediglich vermerkt. Beim zweiten versäumten Termin werden für einen Monat 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen. Für Alleinstehende entspricht dies 168,90 Euro. Beim dritten aufeinanderfolgenden Versäumnis gilt der Betroffene als «nicht erreichbar». Der Regelsatz entfällt dann für einen Monat, während die Miete direkt an den Vermieter gezahlt wird. Meldet sich der Betroffene weiterhin nicht persönlich, werden anschliessend auch die übrigen Leistungen gestrichen.
Wie viele Menschen vom Neustart der Zählung betroffen sind, ist offen. Im März 2026 verhängten die Jobcenter rund 30.000 Sanktionen wegen verpasster Termine. Im gesamten Jahr 2025 waren es 397.506.