Die Europäische Union hat nach der russischen Parlamentswahl neue Sanktionen gegen zehn Personen verhängt, die nach Angaben der EU am Ausschluss der Oppositionspartei Jabloko oder an Massnahmen gegen deren Führung beteiligt waren. Betroffen sind laut dem Rat der EU unter anderem drei Richter des obersten Gerichtshofs in Moskau sowie ein Beamter der Generalstaatsanwaltschaft.
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Die Sanktionierten dürfen nicht mehr in die EU einreisen, ihre Vermögenswerte in der Europäischen Union werden eingefroren. Zudem ist es verboten, ihnen Gelder oder andere wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die EU hatte die russische Dumawahl vom 18. bis zum 20. September bereits scharf kritisiert. Sie sieht darin einen weiteren Beleg für den Abbau demokratischer Strukturen und wirft den russischen Behörden vor, oppositionelle Kräfte systematisch zu unterdrücken.
Parallel weitete Brüssel seine Sanktionen wegen der Verschleppung und Zwangsadoption ukrainischer Kinder aus. Betroffen sind weitere zehn Personen sowie siebzehn Einrichtungen und Organisationen. Dazu zählen die Moskauer Tourismusbehörde Mostourism, zwei russische Unternehmen aus den Bereichen Kinderfreizeit und Tourismus sowie das staatliche Internationale Kinderferienlager Songdowon in Nordkorea.
Nach Darstellung des EU-Rates sind diese Organisationen an Aktivitäten beteiligt, die ukrainische Minderjährige in russische Identitäts-, Bildungs- und Gesellschaftsstrukturen eingliedern sollen. Dem nordkoreanischen Ferienlager wirft die EU eine Beteiligung an der «Überführung ukrainischer Kinder aus vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine» vor.
Bei der dreitägigen Dumawahl war die Partei Geeintes Russland von Präsident Wladimir Putin erneut stärkste Kraft geworden. Die EU erklärte anschliessend, die Wahl zeige eine weitere Verschärfung der politischen Repression in Russland.