Der Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt könnte ein juristisches Nachspiel haben: Mehrere Staatsrechtler halten eine Anfechtung der Landtagswahl wegen der Finanzierung von AfD-Veranstaltungen aus Fraktionsmitteln für möglich. «Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde grossteils aus Fraktionsmitteln finanziert», sagte die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger dem Spiegel. Das sei «offensichtlich rechtswidrig» und könne dazu führen, dass die Wahl erfolgreich angefochten werde. Die AfD-Fraktion weist den Vorwurf zurück.
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Im Mittelpunkt stehen sogenannte Bürgerdialoge der AfD-Landtagsfraktion. Mindestens achtzehn solcher Veranstaltungen fanden laut Spiegel zwischen Februar und Juni statt. Nach Recherchen des ARD-Magazins «Kontraste» bezahlte die Fraktion zumindest die Veranstaltungsräume. Fraktionen erhalten dafür staatliche Gelder. Diese dürfen jedoch nicht zur Finanzierung einer Partei oder ihres Wahlkampfs verwendet werden.
Genau darüber wird nun gestritten. Bei den Veranstaltungen trat häufig AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund auf. Laut «Kontraste» wurde er dort als möglicher künftiger Ministerpräsident vorgestellt, präsentierte das Wahl- und Regierungsprogramm, und es gab Aufrufe, bei der Landtagswahl entsprechend abzustimmen. Siegmund erklärte bereits im April, die Fraktion bezahle die Raummieten, weil Abgeordnete das Recht hätten, sich den Fragen der Bürger zu stellen. Die AfD-Fraktion betont, ihre Mittel ordnungsgemäss und nach den gesetzlichen Vorgaben eingesetzt zu haben.
Auch Staatsrechtler Fabian Michl sieht ein mögliches rechtliches Problem. Übernehme eine Fraktion Wahlkampfkosten einer Partei, könne dies eine «unzulässige Parteispende» darstellen. Der frühere Verfassungsrichter Joachim Wieland bezeichnet eine solche Finanzierung als «verdeckte Parteienfinanzierung».
Eine Wahlwiederholung wäre damit allerdings keineswegs automatisch die Folge. Dafür müsste nicht nur ein Rechtsverstoss festgestellt werden. Es müsste auch möglich sein, dass dieser die Verteilung der Landtagssitze beeinflusst hat. Staatsrechtler Christoph Möllers verweist zudem darauf, dass eine Neuwahl selbst ein «massiver Eingriff» wäre.
Zunächst müsste ein Wahleinspruch beim Landtag eingelegt werden. Dazu ist jeder Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt berechtigt. Lehnt der Landtag den Einspruch ab, kann das Landesverfassungsgericht angerufen werden. Erst dort könnte letztlich entschieden werden, ob das Wahlergebnis bestehen bleibt oder die Wahl wiederholt werden muss.